Anerkennung bestimmter Zuchtformen von Aquarienfischen als Qualzuchten im Sinne von § 11b des Tierschutzgesetzes
Der VDA schließt sich mit Beschluss vom 6. Mai 2006 der von der Deutschen Cichliden-Gesellschaft (DCG), der Deutschen Gesellschaft für Lebendgebärende Zahnkarpfen (DGLZ) und der Internationalen Gesellschaft für Regenbogenfische (IRG) in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz (BNA) erhobenen Forderung an, bestimmte Zuchtformen von Aquarienfischen als Qualzuchten im Sinne von § 11b des Tierschutzgesetzes anzuerkennen, damit der Handel mit diesen Fischen sowie ihre Zucht und Zurschaustellung künftig unter Verbot fallen.
Zur Definition von Qualzuchten gemäß § 11b TierSchG
Nach § 11b des Tierschutzgesetzes ist es verboten, Wirbeltiere zu