Schlichtungsausschuss
Der Schlichtungsausschuss ist zuständig für die verbindliche verbandsinterne Schlichtung aller Streitigkeiten:
1. der Verbandsmitglieder untereinander auf beiderseitigen Antrag,
2. eines Verbandsmitgliedes mit dem Verband,
3. einzelner Funktionsträger des Verbandes untereinander.
Er ist weiterhin zuständig in den durch den Verbandstag ausdrücklich zugewiesenen Fällen.
Näheres regelt die Verbandsschlichtungsordnung (Verbandsgeschäftsordnung V.).
Wichtiges und Neuigkeiten
Bei Inanspruchnahme des Schlichtungsausschusses wenden Sie sich an einen der Mitglieder des Schlichtungsausschusses.
Vorsitzender:
Christoph Reinhardt
Kaiserweg 19
D - 63654 Büdingen
Tel.: +49 6041 821510
Fax: +49 6041 821504
Mitglied des Präsidiums:
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Vertreter des Verbandstages:
Karsten Brix
Sven Brunke
Mario Küchmann
Stellvertreter:
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