Bezirke

Werden Sie Mitglied im VDA!

Der Verband ist in Bezirke aufgeteilt. Der Bezirksvorstand nimmt die Vertretung der dem Bezirk angeschlossenen Vereine im Verband wahr.

Die Verbandssatzung, die Verbandsgeschäftsordnung (VGO) und die Bezirksgeschäftsordnungen (BGO) regeln die Aufgabenverteilungen und Zuständigkeiten.

Unter Vereine sind die Kontaktadressen und die Zuständigkeiten ersichtlich.

Leistungsangebote, Veranstaltungen und weitere Informationen erhalten Sie von dem Bezirk, in dem ihr Verein ansässig ist.


Bezirke des VDA

Wichtiges und Neuigkeiten

Auf dem Verbandstag 2015 wurde eine neue Verbandsgeschäftsordnung, als Ergänzung zur VDA-Satzung beschlossen, die u.a. eine Vielzahl von Regelungen enthält, die von den Bezirken zu beachten sind.


Bezirkskassenordnung: siehe VGO - die Vorgaben sind für die Bezirke zwingend bindend.


Bezirksgrenzen: siehe VGO - die Festlegung der Bezirksgrenzen erfolgt durch Beschluss des Verbandstages.

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