Der Verbandstag ist das Beschlussorgan des VDA, er setzt sich zusammen aus:
den Bezirksvorsitzenden als Vertreter der Vereine
den Vertretern der Überregionalen Vereine
den Organisationen
allen Arbeitskreisen, die keinem Bezirk angehören
dem Präsidium
dem Referatsleiter und Ehrenmitgliedern
Der Verbandstag findet mindestens einmal jährlich in Verbindung mit dem VDA-Bundeskongress statt. Bei Bedarf können weitere Verbandstage gemäß VDA-Satzung § 12 einberufen werden.
In besonderen Fällen, VDA-Satzung § 13, kann ein außerordentlicher Verbandstag mit entsprechend geänderter Ladungsfrist einberufen werden. In dringenden Fällen, VDA-Satzung § 17, ist eine Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren möglich.
Stimmen der Verbandsmitglieder auf dem Verbandstag
Jedes Verbandsmitglied (Verbände, Organisationen, Arbeitskreise) hat eine bestimmte Anzahl von Stimmen. Diese richtet sich nach der Anzahl der jeweils zum 01.01. gemeldeten Mitglieder (Summe aller in der Mitgliederliste aufgeführten Verbandsmitglieder). Dieser „Stimmenblock“ kann nur geschlossen als JA / NEIN oder ENTHALTUNG abgegeben werden. Bei Bezirksvereinen erfolgt die Stimmabgabe durch den am Verbandstag teilnehmenden Bezirksvertreter. Die Vereine haben das Recht, am Verbandstag als Zuhörer teilzunehmen.
Auf dem Verbandstag 2015 wurden eine neue VDA-Satzung und eine neue Verbandsgeschäftsordnung (VGO) beschlossen. Die Satzung wurde 2018 auf Verlangen des Finanzamtes geändert, die Eintragung erfolgte beim Amtsgericht am 11.04.2018. Auf dem Verbandstag 2022 in Lübeck wurden die Ehrungsordnung und die Schlichtungsordnung als Bestandteil der VGO überarbeitet und das Referat Rechtsberatung eingeführt.
Auf Grund der Änderung des § 32 BGB, wurde auf dem Verbandstag 2023 in Berlin die Möglichkeit der Teilnahme an Versammlungen und Verbandstagen per Videokonferenz, in die VGO übernommen.
Für registrierte VDA-Mitglieder stehen über Login „Mein VDA“ weitere Informationen bereit.