Einzelmitgliedschaft im VDA

Einzelmitgliedschaft im VDA

Alternativ zur Mitgliedschaft in einem unserer Mitgliedsvereine bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer Einzelmitgliedschaft. Damit werden Sie automatisch Mitglied im Arbeitskreis Allgemeine Vivaristik (AKAV). Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 36,00 Euro.

Die Datenschutzerklärung des AKAV finden Sie hier

Sie sind Mitglied eines Vereins, der sich mit der Vivaristik beschäftigt und Ihr Verein interessiert sich für eine Mitgliedschaft im VDA? 

Ihr Verein möchte zur Solidarität und Stärkung einer eigenen Interessenvertretung beitragen? Ihr Verein möchte den Mitgliedern ein umfangreicheres Leistungsangebot bieten?

Dann werden Sie und Ihr Verein Mitglied im VDA.
Sie sind eine Gruppe interessierter Vivarianer, die einen Verein gründen wollen?
Die VDA-Geschäftsstelle ist Ihr Ansprechpartner für VDA Mitgliedschaften von Vereinen und Vereinsgründungen.

Ja, ich will VDA-Mitglied werden!

Bankverbindung:
Die IBAN ersetzt die bisherige Kontonummer und Bankleitzahl. Sie finden Ihre IBAN auf Ihrem Kontoauszug bzw. Infobrief Ihres Kreditinstituts. Für Deutschland beginnt die IBAN immer mit DE und sie besteht inkl. dieser Länderkennung aus 22 Stellen.
Hiermit ermächtige ich den VDA Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom VDA auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen: Verband Deutscher Vereine für Aquarien- und Terrarienkunde (VDA) e.V. gegr. 1911 VDA-Geschäftsstelle: Manfred Rank, Steinbühlleite 12, D - 95234 Sparneck, mit der Gläubiger-Identifikationsnummer: DE77ZZZ00000845684.

Der Mitgliedsbeitrag wird regelmäßig mittels SEPA-Lastschrift von meinem Konto eingezogen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Das Mandat gilt für eine wiederkehrende Zahlung. Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt.
Die Mitgliedschaft ist jederzeit kündbar. Die Kündigung ist schriftlich an die VDA-Geschäftsstelle zu richten. Nicht verbrauchte Mitgliedsbeiträge können nicht zurück gefordert werden. Geht die Kündigung nach dem 30.11. bei der VDA-Geschäftsstelle ein, so ist auch noch der Mitgliedsbeitrag für das Folgejahr zu entrichten.
Bitte überprüfen Sie vor dem Absenden des Formulars noch einmal Ihre Angaben. Sie bekommen nach dem Absenden des Formulars im Laufe der nächsten Tage von uns eine Mail mit der Eingangsbestätigung und ihrer Sepa Lastschriftmandatsreferenz. Sollte die Bearbeitung länger dauern, wenden Sie sich bitte per Mail an unsere Geschäftsstelle: vda-geschaeftsstelle@vda-online.de.