Referatsleiter:
Dieter Untergasser
Verwaltung und Urkunden
Manfred Rank
Aufgaben des Referates
Seit 1992 bietet der VDA Unterlagen und Prüfungen zur Sachkunde den Mitgliedern der im VDA organisierten Vereine an.
Das Ziel ist die Mitglieder mit einem fundierten Wissen zu den von ihnen gepflegten Tieren auszustatten und tierschutzrechtlich (§ 2 Tierschutzgesetz) auszubilden. Mit Hilfe von Schulungen und Prüfungen mit Zertifikat in den Vereinen wurde dieses Ziel seitdem verfolgt. Alle Vereine haben dazu mehrfach kostenlos Sachkundenachweisordner vom Verband erhalten.
Nutzen Sie diese Unterlagen für die Fort- und Weiterbildung im Verein. Auch ohne anschliessende Prüfung sind die Inhalte in der Vereinsarbeit optimal nutzbar.
Weitere Ausbildungsprofile (§ 11 und Börsensachkunde) sind in der Vorbereitung. Über deren Verfügbarkeit wird in den VDA-Newslettern berichtet.
Weitere Informationen und Bestellinformationen zum Sachkundeordner finden Sie unter www.sachkundenachweis.de.
Blog Artikel
Sachkunde
Anwendung der Verordnung (EU) 2016/429 (Tiergesundheitsrechtsakt der EU) und der Tertiärrechtsakte
Dirk Willem Kleingeld
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Task-Force Veterinärwesen, Eintrachtweg 19, 30173 Hannover
Hinsichtlich der Vorbeugung und Bekämpfung von gelisteten Tierseuchen und neu auftretenden Tierkrankheiten sind ab dem 21. April 2021 die Verordnung (EU) 2016/429 (Tiergesundheitsrechtsakt der EU /
Animal
Health
Law), im Folgenden AHL genannt, und die entsprechenden Tertiärrechtsakte anzuwenden. Mit dem Geltungsbeginn des AHL werden zahlreiche Richtlinien, Verordnungen und Entscheidungen aufgehoben, darunter die Richtlinie 2006/88/EG. Die letztgenannte Vorschrift enthält Regelungen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Seuchen, die bei Fischen, Krebstieren und Weichtieren auftreten können. Sie wurde mit der Fischseuchenverordnung…
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Sachkunde
Erste Prüfung Paragraph 11 Börsensachkunde
Am Wochendende 19. und 20. September 2020 fand in Fulda die erste Paragraph 11 Prüfung für die Börsensachkunde statt.
Nachdem die geplante Veranstaltung im März aufgrund der Corona Pandemie kurzfristig abgesagt werden musste, konnte die Schulung und Prüfung nun endlich stattfinden.
Am Samstag führten wir im kleinen Kreis mit 8 Teilnehmern die Schulung durch.
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Sachkunde
Prüfung
Prüfungsinhalte
Prüfung:
9.00 Uhr Beginn der schriftlichen Prüfungen Aquaristik/ Terraristik
9.00 Uhr - 10.30 Uhr 2x 60 Minuten, je 60 Minuten für einen Prüfungsgebiet
10.30 Uhr - 11.30 Uhr Auswertung der Prüfungen
Prüfungsinhalte:
Es werden zu jeder Prüfung Aquaristik (Süß- und Meerwasser) bzw. Terraristik jeweils 48
Prüfungfagen im Multiple Choise System gestellt. Die Fragen teilen sich gleichmäßig auf die
im Seminar besprochenen Sachgebiete auf. Die Prüfungsfragen werden durch den Computer
zusammen gestellt. Die Prüfer haben keinen Einfluss auf die Prüfungsinhalte. Es ist immer nur
eine Antwort richtig. Es dürfen 5 Fragen falsch beantwortet. Bei 6 und 7 falschen Antworten
besteht die Möglichkeit einer 15 minütigen mündlichen Nachprüfung durch den anwesenden
Amtsveterinär.
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Sachkunde
Schulungsplan
Schulungsinhalte
09.00 Uhr Beginn der Schulung, Begrüßung, Kurzvorstellungen
09.30 - 10.30 Uhr Tierschutzgesetz, Artenschutz, Verordnungen, Leitlinien,Gutachten zum Thema Börsen 60 Minuten
10.30 - 10.45 Uhr Pause
10.45 - 11.45 Uhr Börsenleitlinien des BEMLV und Börsenordnungen 60 Minuten
11.45 - 12.15 Uhr Beantragung von Börsenveranstaltungen und die Zusammenarbeit mit Behörden, Veterinären und Teilnehmern an den Börsen, Rechte und Pflichten der Veranstalter, Rechte und Pflichten der Anbieter 30 Minuten
12.15 - 13.00 Uhr Mittagspause
13.00 - 13.45 Uhr Aquarienbörsen/ Terrarienbörsen praktische Übungen in geteilten Gruppen 45 Minuten
13.45 - 14.30 Uhr Fallbeispiele Börsen Übungen in Gruppen Erkennen von Sachverhaltenund deren Beurteilung 45 Minuten
14.30 - 14.45 Uhr Pause
14.45 -15.45 Uhr…
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Sachkunde
Lernziele des Kurses
Voraussetzung für den Nachweis der Sachkunde bei allen Personen, die keine fachspezifische
Ausbildung haben, ist neben dem Fachgespräch und/oder der Sachkundeschulung mit Prüfung
an einem VDA/DHT GbR Sachkundezentrum ein „beruflicher oder sonstiger Umgang“ mit den
betreffenden Tieren. Als Beispiel für den sonstigen Umgang nennt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift
(AVV) eine langjährige erfolgreiche Haltung der betreffenden Tierarten.
Zitat aus den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften (AVV):
„Voraussetzung ist jedoch ein entsprechender sonstiger Umgang mit den jeweiligen Tiergruppen,
der beispielsweise bei langjähriger „erfolgreicher“ Haltung vorliegen kann. Eine langjährige
Haltung ist anzunehmen, wenn sie wie eine Ausbildung mindestens 2 Jahre ausgeübt wurde.
Eine erfolgreiche Haltung kann z. B.…
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