Viele Fragen ranken sich um die ab 21. April 2021 in Kraft tretende Verordnung (EU) 2016/429, die ja nicht neu ist, wie die Jahreszahl 2016 in der Verordnung sagt. Es ist nur eine von vier Säulen, der EU-Tiergesundheitsstrategie, so dass innerhalb der EU somit einheitliche Regelungen gelten. Mit dem Inkrafttreten wird die Aquakulturrichtlinie 2006/88/EG4 sowie deren für Wassertiere geltenden Durchführungsverordnungen, Entscheidungen und Durchführungsbeschlüsse mit über 50 Richtlinien und 400 Rechtsakten abgelöst.
Welche genauen Konsequenzen dies für die Heimtierhalter hat, die als Kellerzüchter Tiere privat oder auf Börsen abgeben und wie sich die Durchführung vor Ort, im Zusammenwirken mit den örtlichen Amtsveterinären gestaltet, ist bisher noch unklar.
Wir haben die für die Heimtierhalter besonders relevanten Passagen einmal zusammengefasst, um einen Ihnen kleinen Überblick zu geben. Wir fordern Sie auf, sich die derzeitig gültige Verordnung und die kommenden nationalen Regelungen anzusehen. Lesen Sie gerne auch die hier verlinkten Informationen dazu.