Die „Gutachterliche Stellungnahme zur rechtlichen Zulässigkeit der Einführung einer nationalen Positivliste für Heimtiere unter besonderer Würdigung verfassungsrechtlicher und europarechtlicher Aspekte“, welcher Prof. Dr. Dr. Tade Matthias Spranger von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn im Auftrag des Zentralverbands Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF) verfasst hat, steht seit dem 20. Juni 2023 zum Download bereit. Hinter dem, zugegeben etwas sperrigen Titel, verbirgt sich ein stolze 168 Seiten starkes Dokument, das von interessierten VDA-Mitgliedern hier eingesehen werden kann.
Die Kernaussagen im Überblick
Das Gutachten des Experten kommt zu einer klaren Einschätzung: Einer nationale Positivliste für Heimtiere, so wie sie zuletzt von Bundesminister Cem Özdemir vorgeschlagen wurde, würde umfassend gegen verschiedene Vorgaben des Völker-, Europa- und Verfassungsrechts verstoßen. Würde die Bundesrepublik Deutschland eine nationale Positivliste für Heimtiere einführen, so wäre die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens insbesondere durch die Europäische Kommission vorgezeichnet. Auch eine Positivliste auf der Ebene der Europäischen Union wäre nicht mit dem Europarecht vereinbar. Prof. Dr. Dr. Tade Matthias Spranger: „Eine Heimtier-Positivliste ist unabhängig davon europarechtswidrig, ob Urheber einer solchen Liste der deutsche Gesetzgeber oder aber die Europäische Union selbst ist. Ich bin der felsenfesten Überzeugung, dass die Ergebnisse, die ich erarbeitet habe, Hand und Fuß haben. Der Untersuchung sollte daher im politischen Diskurs erhebliche Aufmerksamkeit zuteilwerden.“
VDA unterstützt Engagement des ZZF
VDA-Präsident Jens Crueger sagt zu dem Gutachten: „Das Rechtsgutachten von Prof. Spranger legt dar, dass eine nationale Positivliste bereits das von Deutschland unterzeichnete und ratifizierte Europäische Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren verletzen würde und damit völkerrechtswidrig ist. Das Übereinkommen enthält ein glasklares Bekenntnis zur privaten Tierhaltung, zur Tierzucht und zum Tierhandel und betont die Bedeutung der Heimtiere aufgrund ihres Beitrags zur Lebensqualität und ihres daraus folgenden Wertes für die Gesellschaft. Auf der Ebene des EU-Rechts stelle eine nationale Positivliste eine Verletzung der Grundfreiheiten und hier insbesondere der Warenverkehrsfreiheit dar. Neben der Warenverkehrsfreiheit würde auch die Dienstleistungsfreiheit verletzt, sobald Dienstleister aus dem EU-Ausland entsprechende Angebote rund um die Heimtierhaltung in Deutschland nicht mehr anbieten dürfen. Eine nationale Positivliste verstößt gegen verschiedene Grundrechte und Verfassungsprinzipien des Grundgesetzes, sie wäre unverhältnismäßig, da mildere Mittel gleicher Wirksamkeit zur Verfügung stehen… Es gibt so viele Gründe, die gegen eine nationale Positivliste sprechen, dass es an dieser Stelle den Rahmen sprengen würde, sie alle aufzuzählen. Fest steht, dass der VDA fest an der Seite des ZZF steht und das Engagement des Zentralverbands ausdrücklich begrüßt. Wir sind in Zukunft zu einer noch engeren Zusammenarbeit mit dem ZZF bereit, denn uns einen gleiche Interessen und Ansichten. Nur gemeinsam können wir dafür sorgen, dass dem wertvollen, systemrelevanten Hobby Heimtierhaltung vom Gesetzgeber keine völlig unnötigen Steine in den Weg gelegt werden!“