Der Scheitern der Ampel-Koalition hat weitreichende Konsequenzen für das politische Umfeld in Deutschland und auch die Welt der Vivaristik bleibt davon nicht unberührt, vor allem in Bezug auf das geplante Tierschutzgesetz. VDA-Präsident Jens Crueger ordnet die Lage ein: „Das Tierschutzgesetz befindet sich derzeit im Novellierungsprozess. Dieses Verfahren sieht drei Lesungen im Bundestag sowie Expertenanhörungen vor, der VDA hat dabei bereits mehrmals mit anderen Verbänden Stellungnahmen eingereicht. Eine geplante Neuwahl könnte den Prozess jedoch erheblich verlangsamen oder neu verhandeln lassen, besonders da die politische Mehrheitslage in den kommenden Monaten noch nicht absehbar ist.“ Laut Crueger ist wahrscheinlich, dass das Tierschutzgesetz unter den neuen politischen Rahmenbedingungen nicht mehr in der ursprünglich geplanten Form verabschiedet wird. Er erwartet, dass die Union verstärkt in die Gesetzgebung einbezogen wird und somit neue Akzente setzt.
Ist das geplante Tierschutzgesetz Geschichte?
Der VDA hat stets betont, dass das geplante Tierschutzgesetz in einigen Bereichen Lücken aufweist, insbesondere in Bezug auf klare Definitionen bei Qualzuchten und Mindestanforderungen für Aquariengrößen. Solche Unklarheiten haben in der Vergangenheit bereits zu Problemen geführt, etwa auf Tierbörsen, wo Standards in der Praxis von Veterinären oft unterschiedlich interpretiert werden. Gleichzeitig zeigte sich der VDA zufrieden damit, dass die Ampel-Entwürfe keine Positivlisten für Tiere vorsahen, die Haltungseinschränkungen nach sich gezogen hätten. Das Scheitern der Ampel birgt nun das Risiko, dass neue Mehrheiten solche Listen doch einführen könnten. Jens Crueger: „So ein Ereignis passiert nur alle paar Jahrzehnte. Eine vergleichbare Situation mit vorgezogenen Neuwahlen gab es 2005. Das sind immer besondere Momente und man kann davon ausgehen, dass vieles im Alltagsgeschäft anders priorisiert wird und auch liegenbleibt. Man kann davon ausgehen, dass der Zeitdruck groß und die politische Mehrheitslage so unklar sind, dass kein Tierschutzgesetz mehr zustande kommt. Und wenn überhaupt, dann wird das Gesetz nicht auf dem Beratungsstand der Ampelkoalition realisiert, sondern die Union entscheidet dann mit. Was genau passiert, entscheidet sich in den nächsten Wochen. Vielleicht versucht Rot-Grün, sich mit der CDU auf alle wichtigen Dinge zu einigen, um die Regierungsfähigkeit bis zu den Neuwahlen sicherzustellen, das ist nicht unwahrscheinlich.“
Was müsste im Tierschutzgesetz nachgebessert werden?
Jens Crueger: „Der VDA hat immer angemerkt, dass das geplante Gesetz ein paar Fragen offen gelassen hat, zum Beispiel in Bezug auf Qualzuchten. Gleichzeitig sind wir froh, dass Dinge wie Positivlisten, die wir strikt ablehnen, nicht im Entwurf standen. Ich denke, dass wir im Bereich des Tier- und des Artenschutzrechtes eher zu viel als zu wenig gesetzliche Regelungen haben, die sich an vielen Stellen widersprechen. Das eigentliche Problem sind die Unklarheiten, zum Beispiel in Bezug auf die Mindestgröße eines Aquariums und die exakte Definition von Qualzuchten. Bisher basiert hier vieles auf Auslegungssachen, es fehlt das Verbindliche, dies wirft Probleme auf, zum Beispiel auf Börsen. Die Ampel war ein ehrgeiziges Unterfangen, weil unterschiedliche Richtungen versucht haben, gemeinsam Politik zu machen. Im Bereich des Tierschutzes ist es den drei Parteien, nach meiner Ansicht, nicht gelungen, die verschiedenen Ansätze in ein gutes Tierschutzgesetz einfließen zu lassen.“