VDA kritisiert Berliner Entscheidung zu Verbandsklagerecht für peta – und prüft eigene Initiative
Der Verband Deutscher Vereine für Aquarien- und Terrarienkunde, weltweit größter und ältester Verband für Aquarianer und Terrarianer, reagiert mit Erstaunen auf die Entscheidung des Berliner Senats, der Tierrechtsorganisation peta das Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände zuzubilligen. Angesichts einer kürzlichen Entscheidung in Baden-Württemberg, peta dieses Recht aus grundsätzlichen Gründen nicht zuzusprechen, erscheint der Berliner Entschluss sehr fragwürdig.
Der Justiziar des VDA, Florian Lahrmann, erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass sich der VDA in der Vergangenheit zwar um die Anerkennung durch das Bundesamt für Naturschutz für das Verbandsklagerecht im Naturschutzbereich bemüht hat, dieses aber nicht gewährt bekam, weil der VDA als Satzungszweck nicht ausschließlich den Natur- und Tierschutz, sondern außerdem die Förderung der Aquarien- und Terrarienkunde verfolgt. „Wir haben diese kleinliche und inhaltlich schwer nachvollziehbare Entscheidung zähneknirschend hingekommen, aber die aktuelle Situation spricht nun dafür, sich erneut um ein Verbandsklagerecht zu bemühen“, so Lahrmann. Der VDA werde dies daher eingehend prüfen und möglichst zeitnah über eine eigene Initiative zum Verbandsklagerecht entscheiden.
Der Präsident des VDA Jens Crueger und der Vorsitzende des VDA-Bezirks Berlin-Brandenburg Frank Lehmann betonen gemeinsam, dass Tierschutz eine der zentralen Maximen der organisierten Aquaristik und Terraristik darstellt. „Als Vertreter der Halterinnen und Halter bringen wir eine wichtige Perspektive ein und könnten mit dem Verbandsklagerecht den Tierschutz in Berlin und anderen Bundesländern wesentlich stärken“ so Crueger und Lehmann einhellig.