Überarbeitung der Mindestanforderungen zur Haltung von Aquarienfischen – Beteiligung der Verbände

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Das VDA-Referat NAT hat auf die Aufforderung des BMEL hin Ende Januar 2018 in Zusammenarbeit mit anderen Organisationen seine Änderungsvorschläge zu der dem Verband aus dem BMEL vorgelegten Überarbeitung der Mindestanforderungen zur Haltung von Aquarienfischen aus dem Jahr 1998 eingeschickt. Die wesentlichen Punkte waren:

  • Definitionen und Begriffe: Einige Begriffe, die im derzeitigen Vorschlag des Gutachtens aufgeführt sind, sind ggf. missverständlich und bedürfen nach unserer Meinung einer teilweisen oder gründlicheren Überarbeitung. Der derzeitig vom BMEL vorgeschlagene Titel für das Gutachten beinhaltet mit der Verwendung des Begriffs „Süßwasserfische“ sinngemäß nicht nur die Haltung von Aquarien- oder Zierfischen (vgl. BMELV (1998). Mindestanforderungen an die Haltung von Zierfischen (Süßwasser.), sondern kann – entsprechend ausgelegt – auch die Haltung von Fischen in Aquakulturbetrieben beinhalten, wenn dort Süßwasserfische in Aquarien gehalten werden. Wir stellen deshalb folgende Änderung zur Diskussion:
    „Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Zierfischen in Süßwasseraquarien.“
    Begründung: Man sollte den ursprünglichen Fokus des Gutachtens auf Zierfische nicht aus den Augen verlieren. Es wäre ggf. auch zu überlegen, eine Definition des Begriffs Zierfische einzufügen. Siehe dazu auch das Gutachten von 1998 und die Nutzung des Begriffs „Heimtier“ (Europäische Union (1987). Europäisches Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren.) Die Haltung der Fische als „Heimtiere“ (Europäische Union (1987). Europäisches Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren: Kapitel I – Allgemeine Bestimmungen Artikel 1 – Begriffsbestimmungen 1. Der Ausdruck Heimtier bezeichnet ein Tier, das der Mensch insbesondere in seinem Haushalt zu seiner eigenen Freude und als Gefährten hält oder das für diesen Zweck bestimmt ist.) sollte mehr zur Geltung kommen, da für diesen Zweck wahrscheinlich die meisten Zierfische gehalten werden (vgl. Industrieverband Heimtierbedarf und Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands (2016). Der Deutsche Heimtiermarkt. Struktur- und Umsatzdaten.). Eventuell sollte neben dem Heimtieraspekt der Aspekt der Bildung, der für die Haltung von Süßwasserfischen in Zoos, Aquarien und Tierschauen in Frage käme mit eingebunden werden. Eine Definition könnte dann folgendermaßen lauten:
    „Zierfische“ sind Fische, die der Mensch anders als Fische in der Aquakultur und Forschung insbesondere in seinem Haushalt oder in öffentlichen Aquarien zu seiner eigenen Freude und zu Beobachtungs- und Ausstellungszwecken hält oder die für diesen Zweck bestimmt sind. Der Begriff „Süßwasserfische“ gilt hingegen für alle im Süßwasser lebenden Fische. Allerdings gelten für die dauerhafte Haltung von Zierfischen in Süßwasseraquarien im Vergleich zur Haltung von Süßwasserfischen in der Forschung und Aquakultur in Bezug auf Besatzdichten und Aquariengrößen andere, zum Teil weniger strenge Standards, dafür werden dort viel strengere Anforderungen an die Aquarientechnik und Überwachung gestellt. Diese Standards sollte man im vorliegenden Gutachten durch die Bezeichnung „Zierfische“ deutlich trennen.
  • Geltungsbereich des Gutachtens: Auf Seite 5 findet sich unter Allgemeiner Teil, Anwendungsbereich und Rechtsstellung des Gutachtens eine Aufzählung der Geltungsbereiche des Gutachtens. Wir stellen folgende Neuformulierung zur Diskussion:
    Die Anforderungen gelten für eine dauerhafte Haltung von Zierfischen in Süßwasseraquarien.
    Begründung: Der Begriff dauerhafte Haltung beinhaltet nach unserer Meinung alle im Gutachten aufgelisteten Gründe einer Haltung. Der Begriff Zierfische (vgl. oben) verdeutlicht unter anderem den Zweck der dauerhaften Haltung. Der daran anschließende Textabschnitt (Sie gelten nicht für die Haltung im Rahmen von Tierversuchen und während einer tierärztlichen Behandlung … Vorgaben dieses Gutachtens für das Tier von Nachteil ist.) könnte entfallen, da durch die Begriffe „Zierfische“ und „dauerhafte“ Tierversuche ausgenommen sind und eine kurzfristige Haltung nach (tierärztlicher) Indikation weiter gewährleistet wäre. Ebenso wären die meisten der auf Seite 6 unter dem Begriff „Aquariengröße“ aufgeführten Ausnahmen aufgrund einer vorübergehenden Haltung abgedeckt. Für eine temporäre Haltung (Importeur, Quarantänestation, Zoofachhandel) sei auf die Merkblätter der TVT (z.B. das Merkblatt 125) hingewiesen.
  • Herkunft der Tiere: Die Aussage auf Seite 4, Nachzuchten der Vorzug gegenüber Wildfängen gegeben werden sollte, hat nach unserer Meinung keinen erkennbaren Bezug zum hier vorliegenden Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Süßwasserfischen in Aquarien. Begründung: Außer einigen wenigen Fischen, die als domestiziert gelten können, sind Wildfänge und Nachzuchten von Zierfischen in ihrem Habitus und ihrer Physiologie nicht grundsätzlich anders. Es gibt daher auch keinen wissenschaftlichen Grund, Nachzuchten und eingewöhnte Wildfänge unterschiedlich zu behandeln. Der oben genannte Satz impliziert zudem, dass Wildfänge nur von Spezialisten gehalten werden können, was wissenschaftlich nicht haltbar ist und im Umkehrschluss nicht implizieren sollte, dass Nachzuchten ohne spezielles Wissen um die Art gehalten werden können.
  • Wasserparameter: Im Bereich Wasserparameter (Seite 4 bis 6) sollte mit einem kurzen einleitenden Satz erläutert und begründet werden, weshalb die in den jeweiligen Abschnitten angegebenen Wasserparameter für die gehaltenen Süßwasserfische wichtig sind. Wir haben im Dokument die entsprechenden Abschnitte zugefügt.
  • Fehlende Literaturangaben: Im gesamten Gutachten werden keine wiss. Quellen angegeben, was die Nachverfolgung bzw. Validierung der angegebenen Argumente sehr schwierig gestaltet und diese möglicherweise angreifbar macht, da sich die Angaben nicht auf die anerkannte wissenschaftliche Literatur stützen. Auch ist mehrfach der Hinweis auf spezifische Fachliteratur gegeben worden, ohne diese explizit zu nennen. Besonders im speziellen Teil sollten diese Literaturstellen explizit genannt werden, um dem Leser zu erlauben aus der zitierten Literatur weitere Informationen zu beziehen. Dieses Fehlen fällt vor allem bei der Aufzählung der Wasserparameter auf, die so weitgehend angreifbar sind. Der mehrfach verwendete Begriff „Faustregel“ sollte deshalb auch im Text vermieden werden. Einige uns geeignet erscheinende Literaturstellen haben wir an den entsprechenden Stellen genannt.
  • Fehlende Angaben zur maximalen Endlänge: Im Text wird mehrfach auf die maximale Endlänge der gehaltenen Fische hingewiesen (unter anderem in einer Tabelle). Die maximale Körpergröße/-länge wird jedoch nur in Ausnahmen im speziellen Teil angegeben und widerspricht dort der Angabe zu den Aquariengrößen (deren Definition und Begriffe [Länge, Breite, Höhe] im gesamten Dokument harmonisiert werden müssen!), die ein gewisses Verhältnis von Körpergröße und Aquarienmaßen vorgibt. Diese Angaben sollten ebenfalls harmonisiert werden. Anzuregen ist zudem die Angabe der Mindestbreite der Aquarien im Verhältnis zur maximalen Fischlänge (z.B. 2 bis 4) nicht nur im Bereich der lebenden Bilder (dort: 15cm). Ebenfalls sollten die Angaben zur Fischhöhe (vgl. Skalare) überarbeitet werden.
  • Artnamen und Auswahl der Arten: Bei der mit über 5000 Arten sehr großen Anzahl der gehandelten Arten ist es sicher unmöglich, alle Arten sowie die Kombinationen von Haltungsansprüchen, maximalen Größen, Verhalten zu behandeln. Wir würden deshalb anregen, einen Absatz einzuführen, der diesem Problem Rechnung trägt.
    Die Artnamen sollten überprüft werden (auch auf die kursive Schreibweise hin) und der derzeit gültigen systematischen Bezeichnung angepasst werden (vgl. http://www.fishbase.org). Gebräuchliche Synonyme sollten gekennzeichnet werden. Die Auswahl der Arten sollte dennoch überarbeitet werden und den neuesten Ergebnissen (vgl. ExoPet-Studie) angepasst werden. Im Gutachten sind sehr viele Arten mit wenig Handelsrelevanz zu finden, andere Arten mit hoher Handelsrelevanz (z.B. Poecilia wingei, Endlerguppy, Boraras maculatusDanio chopraeDanio margaritatusCorydoras pandaCorydoras sterbaiCorydoras pygmaeusCorydoras hastatus) fehlen hingegen. Vergleiche dazu auch die Ergebnisse der ExoPet-Studie aus München.
    Möglicherweise sollte man darüber nachdenken, Fische mit gleichen Ansprüchen an die wichtigsten Haltungsparameter, gleicher Größe, gleichem Sozialverhalten, Temperament und Futteransprüchen zusammen in einer Gruppe zu behandeln. Arten müssten dann bei einer Überarbeitung nur zugefügt oder entfernt werden.
  • Kategorisierung: Es gibt nach unserer Meinung keine einfachen Arten. Die Haltungsansprüche einiger Arten können allerdings mit geringerem Aufwand als bei anderen Arten erfüllt werden.

Zusätzlich wurden im uns zugesandten Text viele weitere Änderungs-, Verbesserungs- und Ergänzungsvorschläge gemacht. Wir sind gespannt, wie das überarbeitete Gutachten nun aussehen wird.

für das VDA-Referat NAT

Stefan K. Hetz

update vom Mai 2021:
– Leider ist, trotz mehrere Nachfragen an den zuständigen Stellen, die Bearbeitung der vor nunmehr drei Jahren eingeschickten Beiträge, noch nicht weiter vorangekommen. Wir bleiben aber dran.

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