Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg: Bürgerportal für meldepflichtige artgeschützte Tiere ist online

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Was in früheren Jahrzehnten noch viel Papier und Zeit in Anspruch nahm, geht nun ganz entspannt: Das „Melde- und Bescheinigungswesen im Artenschutz“ (MelBA-online) ist seit dem 5. Februar 2024 online. Das einfach zu bedienende Bürgerportal macht es möglich, dass Naturfreunde die von ihnen gehaltenen Tiere selbständig der zuständigen Behörde melden können. Allerdings müssen die Tierhalter hierfür in den Bundesländern Rheinland-Pfalz oder Baden-Württemberg leben. Ob und wann andere Bundesländer nachziehen ist derzeit nicht bekannt. Praktisch: Eine vorherige Installation von Software ist nicht nötig, der eigene gemeldete Bestand ist jederzeit abrufbar und auch Veränderungen können kinderleicht vermerkt werden.

Praktisch für Bürger und Behörde gleichermaßen

Im Behördenportal greift die zuständige Verwaltung sofort auf den gleichen Datensatz zu, somit verfügen Tierhalter und Behörde immer über einen identischen Kenntnisstand, MelBA-online erleichtert auch die Bearbeitung erforderlicher Bescheinigungen. Für die Verwaltung ergibt sich ein vereinfachter Überblick über geschützte Arten in ihrem Zuständigkeitsbereich an einem zentralen Ort. So kann die Behörde ihren Verpflichtungen schneller nachkommen, die sich aus wichtigen internationalen Tierschutzverneinbarungen wie dem Washingtoner Artenschutzabkommen ergeben. „MelBA-online entlastet die Bürgerinnen und Bürger, unterstützt die Arbeit der Behörden und stärkt den internationalen Artenschutz, da so genau ermittelt werden kann, ob die Haltung und der Verkauf geschützter Arten rechtmäßig ist. Gleichzeitig erleichtert es, meldepflichtige Infos an die Behörden zu übermitteln“, so die rheinland-pfälzische Umweltministerin Katrin Eder. Thekla Walker, Umweltministerin in Baden-Württemberg, ergänzte: „Das Portal ermöglicht einen guten Überblick über die im Land gehaltenen geschützten Arten, vereinfacht die Kommunikation zwischen Verwaltung und Bevölkerung und trägt zum Bürokratieabbau bei.“

Welche Arten sind meldepflichtig?

VDA-Mitglieder wissen: Es gehört zu den Aufgaben verantwortungsvoller Vivaristen, sich darüber auf dem Laufenden zu halten, welche Arten in Deutschland meldepflichtig sind. Dies ist beispielsweise über das Wissenschaftliche Informationssystem zum Internationalen Artenschutz (WISIA) möglich. Gute Hinweise zum Umgang mit geschützten Arten in der Terraristik bietet auch die DGHT an – einfach erklärt, klar geschrieben, sehr empfehlenswert!

Textautor:
Nicolas von Lettow-Vorbeck M.A. 
VDA-Referatsleiter Medien
Pressekontakt:
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