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„Ein Paris-Moment für die Natur“ – aktueller Bundestagsantrag will Entwicklungszusammenarbeit und Biodiversitätschutz verbinden

Lesezeit: 3 Minuten

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Am 29. November veröffentlichte die Ampelkoalition den Antrag „Ein Paris-Moment für die Natur – Für einen ambitionierten globalen Rahmen zum Schutz der Biodiversität“. Vor ein paar Tagen beschäftigten wir uns hier auf vda-online bereits mit der Würdigung des Ex-situ-Artenschutzes im Antrag. Nun wollen wir uns einen anderen bemerkenswerten Aspekt des Dokuments näher anschauen.

Entwicklungszusammenarbeit und Artenschutz

Auf der zweiten Seite des Antrags heißt es: „Das Artensterben als globale Krise erfordert globale Antworten. Zahlreiche Hotspots der Biodiversität liegen in Ländern des Globalen Südens. Diese verfügen jedoch häufig nicht über die notwendigen Mittel und Kapazitäten, um Natur- und Artenschutz voranzutreiben. Beides ist ohne Einbindung der betroffenen Menschen, insbesondere indigener und lokaler Bevölkerung, nicht zielführend. Zudem folgt aus einer wachsenden Weltbevölkerung ein höherer Bedarf an Ressourcen wie beispielsweise Nahrung, Energie und Wohnen. Damit muss auf begrenzt nutzbaren Flächen, wie in der Landwirtschaft, klima- sowie ressourcenschonend gearbeitet werden. Die Kreislaufwirtschaft kann hier einen wichtigen Beitrag zur Einsparung von Primärressourcen leisten. Der Schutz der biologischen Vielfalt spielt eine wichtige Rolle in der deutschen bilateralen und multilateralen Entwicklungszusammenarbeit. Jährlich stellt Deutschland seit 2013 über 500 Mio. Euro für den Schutz und nachhaltige Nutzung von Ökosystemen weltweit bereit und ist somit einer der größten Geber weltweit auf dem Gebiet. Deutschland muss sein entwicklungspolitisches Engagement zum Schutz der Biodiversität fortsetzen.“

Verbot von Wildfängen schadet den Menschen im Globalen Süden

VDA-Präsident Jens Crueger sagt dazu: „Der VDA weist in seinen zahlreichen Publikationen schon seit vielen Jahren darauf hin, dass die Biodiversität in den Ländern des Globalen Südens nur Hand in Hand mit der dortigen Bevölkerung gesichert werden kann. Deshalb wäre es ein großer Fehler, wenn es in Deutschland oder der Europäischen Union zu einem generellen Verbot von Wildfängen kommen würde. Denn wenn die Menschen – beispielsweise im Amazonasgebiet in Brasilien – keine Zierfische mehr an uns exportieren dürfen, verlieren sie ihre Lebensgrundlage und gleichzeitig den Anreiz, jene Biotope zu erhalten, in denen die Wildfänge leben. Aus Hotspots der Biodiversität würden landwirtschaftliche Flächen für Monokulturen. Es ist gut, dass die Bundesregierung den Zusammenhang zwischen Entwicklungszusammenarbeit und Biodiversität erwähnt, als Konsequenz aus dieser Erkenntnis muss sich die Koalition allerdings klar gegen ein generelles Wildfangverbot aussprechen. Dies ist für die Menschen im Globalen Süden ebenso wichtig wie noch mehr Fördermillionen.“

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