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„Ein Paris-Moment für die Natur“ – aktueller Bundestagsantrag stärkt Biodiversitäts-Zusammenarbeit mit dem Privatsektor

Lesezeit: 3 Minuten

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Am 29. November 2022 veröffentlichte die Ampelkoalition den Antrag „Ein Paris-Moment für die Natur – Für einen ambitionierten globalen Rahmen zum Schutz der Biodiversität“. In den letzten Wochen beschäftigten wir uns bereits mit der Würdigung des Ex-situ-Artenschutzes und der Rolle der Entwicklungszusammenarbeit für den Biodiversitätschutz im Antrag. Nun werfen wir einen Blick auf die ersten 7 der 21 im Antrag formulierten Forderungen.

Biodiversität als gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Auf Seite 4 des Antrags heißt es: „Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf,

  1. den Erhalt der Biodiversität und die Wiederherstellung von Ökosystemen sowie die nachhaltige Landnutzung in allen Politikbereichen sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu verankern;
  2. die enge Verknüpfung zwischen Klima und Biodiversität herauszustellen und auch als Signal an internationale Partner einen der Rolle Deutschlands und dem diesjährigen G7-Vorsitz angemessenen finanziellen Beitrag für den Schutz der globalen Biodiversität zu leisten und für einen effizienten, ordnungsgemäßen und transparenten Einsatz der Mittel zu sorgen;
  3. sich gegenüber Geberländern für ein erhöhtes finanzielles Engagement zum Schutz der biologischen Vielfalt einzusetzen und für die Beteiligung von neuen Gebern zu werben;
  4. sicherzustellen, dass internationale Zusagen bei der Haushaltaufstellung der nächsten Jahre für internationale Biodiversitätsfinanzierung berücksichtigt werden;
  5. sich für langfristige Finanzierungsmodelle mit wissenschaftlicher Begleitung und regelmäßiger Evaluierung auf den ausgewiesenen Schutzflächen einzusetzen, sodass sie eine nachhaltige positive Auswirkung auf Biodiversität entfalten können;
  6. sich bei den Verhandlungen dafür einzusetzen, dass bestehende Finanzierungsinstrumente beibehalten, aber Doppelstrukturen vermieden werden;
  7. vor allem im Bereich Finanzierung auch mit dem Privatsektor zusammenzuarbeiten sowie öffentliche und private Beiträge für eine größere Wirkung zusammenzuführen, u. a. über innovative Ansätze wie z. B. Naturschutzstiftungen;“

Große Zukunftschancen für den VDA

VDA-Präsident Jens Crueger sagt dazu: „Der VDA begrüßt, dass die Bundesregierung den Erhalt der Biodiversität und die Wiederherstellung von Ökosystemen als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begreift. Bereits seit über 110 Jahren arbeitet der VDA aktiv daran, eine breite Öffentlichkeit für das Thema Biodiversitätsschutz zu begeistern, lange bevor dieser Begriff in aller Munde war und von der Politik wahrgenommen wurde. In früheren Zeiten geschah dies durch Vorträge, Wanderungen, Treffen, Schauen und populärwissenschaftliche Publikationen, heute zusätzlich auf unserer Website, in den Sozialen Medien und auf unserem YouTube-Kanal. Die Punkte zwei bis sechs hören sich vielversprechend an, lassen aber eine Menge Raum für Interpretationen. Für den VDA ist Punkt sieben besonders interessant, da hier die Zusammenarbeit mit dem Privatsektor angesprochen wird. Konkret als mögliche Partner werden Naturschutzstiftungen erwähnt, ebenso denkbar ist natürlich auch eine Kooperation mit Verbänden. Der VDA steht einer solchen Zusammenarbeit grundsätzlich positiv gegenüber, wobei auch hier viel Spielraum für die konkrete Ausgestaltung bleibt. Unserer Ansicht nach sollte sich die Zusammenarbeit nicht auf den Bereich der Finanzierung erschöpfen, da der VDA durch seine rund 10.000 Mitglieder auch im Bereich Know-how und Praxiserfahrung eine Menge zu bieten hat!“

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