Amtsleiterkonferenz der Umweltministerien: Invasive Arten im Fokus

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Am 15. und 16. Mai 2025 fand in Orscholz die 75. Amtsleiterkonferenz der Umweltministerien der Länder und des Bundes statt. Ein Thema war der Umgang mit invasiven gebietsfremden Arten – ein drängendes Problem für den Naturschutz, die öffentliche Gesundheit und die Wirtschaft in Deutschland.

Invasive Arten als zunehmende Bedrohung

In ihrem Beschluss stellten die Amtsleiter fest, dass invasive Arten in Deutschland in den vergangenen Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen haben. Ihre Ausbreitung führt zu vielfältigen Herausforderungen – sowohl auf Länderebene als auch für Kommunen und Bürgerinnen und Bürger. Die Umsetzung der EU-Verordnung 1143/2014 fordert die Länder zunehmend. Deshalb wurde betont, dass nur durch rasches, länderübergreifendes Handeln eine wirksame Prävention und Kontrolle möglich ist. Die Amtsleiter lobten die bisherige Öffentlichkeitsarbeit des Bundesamts für Naturschutz (BfN), mahnten jedoch gleichzeitig den Bund, das Informationsangebot zu erweitern. Besonders zu Arten der Unionsliste sollen künftig detaillierte Informationen zur Verfügung gestellt werden – von biologischen Merkmalen bis hin zu konkreten Managementmaßnahmen und rechtlichen Grundlagen.

Zentrale Datenplattform gefordert

Ein zentrales Anliegen war die bessere Koordination und Nutzung von Daten. Die Amtsleiter sprachen sich für eine bundesweit zentrale Datenplattform für invasive Arten aus, in der Informationen aus Bürgerbeteiligung (Citizen Science) gebündelt werden sollen. Alternativ könnte der Bund eine eigene Meldeplattform einrichten. Ziel ist eine effektive Früherkennung und schnelle Reaktion auf neue Vorkommen.

Rechtssicherheit beim Management invasiver Arten

Die Konferenz forderte außerdem eine rechtliche Klärung verschiedener Fragen im Zusammenhang mit der EU-Verordnung 1143/2014. Es geht unter anderem um die Zuständigkeiten der Naturschutzbehörden sowie um tierschutzrechtliche Aspekte bei der Tötung invasiver Wirbeltiere. Hier müsse eindeutig festgelegt werden, dass solche Maßnahmen durch Behörden einen „vernünftigen Grund“ im Sinne des Tierschutzgesetzes darstellen.

Nationale Liste invasiver Arten geplant

Ein besonders wichtiger Punkt ist die Forderung nach einer nationalen Liste invasiver gebietsfremder Arten. Diese soll Arten umfassen, die in Deutschland als problematisch gelten, aber (noch) nicht Teil der EU-weiten Unionsliste sind. Ziel ist, den Ländern mehr Handlungsspielraum zu geben, insbesondere im Bereich des Handels und der Bekämpfung. Die Amtsleiter fordern den Bund auch zur Finanzierung und Durchführung von Forschungsvorhaben auf. Es gehe darum, praxistaugliche, rechtlich einwandfreie und nachhaltige Managementstrategien für ausgewählte invasive Arten zu entwickeln, die länderübergreifend angewendet werden können. Das gesamte Protokoll kann hier nachgelesen werden.

Der VDA begrüßt nationale Maßnahmen – mit Einschränkungen

VDA-Präsident Jens Crueger „Der VDA hat die nationale Listung immer befürwortet, diese aber nicht auf Deutschland bezogen, sondern eher auf Länder mit höherem Potenzial von Invasivität aufgrund des Klimas, z. B. Südeuropa.“ Er mahnt zur Verhältnismäßigkeit: Nicht alle Arten, die in südlichen Ländern invasiv sind, stellen auch in Deutschland eine Gefahr dar. Zum Abschluss der Konferenz wurde beschlossen, den gefassten Beschluss auch an weitere Fachministerkonferenzen – wie die Agrarministerkonferenz (AMK), die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) oder die Verkehrsministerkonferenz (VMK) – weiterzuleiten, um ein koordiniertes, ressortübergreifendes Vorgehen zu ermöglichen.

Bild: Chucholl C., CC BY-SA 3.0 https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0, via Wikimedia Commons

Textautor:
Nicolas von Lettow-Vorbeck M.A. 
VDA-Referatsleiter Medien
Pressekontakt:
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