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Zusammenfassung Anhörung 20.01.2021 im Landtag Niedersachsen

Lesezeit: 13 Minuten

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Regelungen für Exotenhandel verschärfen – Tierschutz verbessern, Zoonosen eindämmen, Artenschutz gewährleisten …

… so lautete ein Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Niedersächsischen Landtag, zu dem der Verband Deutscher Vereine für Aquarien- und Terrarienkunde e.V. gegr. 1910 (VDA) gebeten wurde, eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde e.V. (DGHT) nutzten wir die Gelegenheit, uns zu den 12 Punkten im Antrag Drs.18/7353 (https://www.landtag-niedersach…/07001-07500/18-07353.pdf) zu äußern. Die Stellungnahme der Verbände VDA und DGHT kann auf der Webseite des VDA (www.vda-online.de) eingesehen werden. Am 20. Januar 2021 nutzten wir die Gelegenheit und nahmen mit einem Redebeitrag an der Anhörung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Hannover teil. Insgesamt waren fünf Institutionen geladen, sich zu dem Antrag zu äußern.

Der erste Beitrag wurde durch den Vorsitzenden des Landestierschutzverbandes Niedersachsen e.V., Dieter Ruhnke und den Fachreferenten Patrick Boncourt gehalten. Beide sprachen sich deutlich für eine Registrierungspflicht gebietsfremder Tiere aus, forderten einen EU-Heimtierausweis mit dem Status einer Urkunde, da es keine Nachvollziehbarkeit der Herkunft dieser Tiere gebe. Weitere Forderungen sind die verpflichtende Vorsorgeversicherung und eine zu hinterlegende Sicherheitsleistung für gebietsfremde Tierarten. Für die Melde- und Registrierungspflicht sollen Gebühren erhoben werden. Herr Ruhnke forderte weiterhin die aktuell in Niedersachsen geltende Gefahrtierverordnung in ein Gefahrtiergesetz umzuwandeln. In seinen Ausführungen erläuterte Herr Ruhnke, dass die Informationspflicht fehlerbehaftet und nicht ausreichend sei. Herr Boncourt äußerte, dass Tiere qualvoll mit der Post versendet würden und forderte ein grundsätzliches Verbot von Tiertransporten.

(Anmerkung KG: Leider informierte er nicht darüber, dass es schon seit 2005 die VO (EG) 1/2005 gibt, in der Tiertransporte geregelt sind und die durch die TierschutztransportVO ergänzt wird. Auch mit den bereits vorhandenen Regelungen können Verstöße geahndet werden und bedürfen keiner weiteren Regelung.) Seine Informationen zum Tiertransport mit der Post sind somit nicht korrekt.

Eine weitere Forderung des Landestierschutzverbandes Niedersachsen e.V. ist ein sog. Lacey-Act.

(Anmerkung KG: Dieser wird von den Verbänden abgelehnt und von Herrn Franz Böhmer vom Bundesamt für Naturschutz in Bonn in seinen Ausführungen als nicht geeignetes Mittel erwähnt.)

Eine weitere Äußerung von Herrn Boncourt, dass ein Großteil der Halter ihre Tiere nachlässig halten, in die Pflicht genommen werden müssten und über eine Sachkunde die Anzahl der Tierhalter reduziert werden könne, wirkte auf uns als Vertreter der Tierhalterverbände sehr befremdlich und wird bereits durch die Ergebnisse der EXOPET-Studie klar widerlegt. Auf eine Nachfrage zum Lacey-Act von Frau Stolte, die per Video zugeschaltet war, antwortete Patrick Boncourt, dass die Einführung des Lacey-Act`s dringend notwendig sei, da neu entdeckte Tierarten sofort abgesammelt und damit an den Rand des Aussterbens gebracht werden.

Eine weitere Stellungnahme zum Antrag erfolgte durch Dr. Florian Brandes von der Wildtierauffangstation Sachsenhagen. Er stellte bereits zu Beginn klar, dass es keine eigene Regelung nur für Exoten geben sollte, denn der Tierschutz unterscheide nicht zwischen Heimtieren und Exoten. Er forderte eine Sachkunde, um Spontankäufe zu verhindern, dann aber für alle Tiere. Auch wäre eine sinnvolle Regelung, einige spezialisierte Tierheime für Reptilien zu betreiben, da sich die Anforderungen an die Haltung dieser Tiere doch sehr von einer Hunde- und Katzen- und Kleintierhaltung unterscheiden.

Wichtig wäre es die Ausstellungen für Haltungsgenehmigungen zu vereinheitlichen, klare Auflagen für eine Gefahrtierhaltung zu definieren und nicht von den jeweiligen Ämtern abhängig zu machen. Die Meldepflicht für Gefahrtiere sollte in Niedersachsen zentral erfolgen und Abgabe von Gefahrtieren darf nur erfolgen, wenn eine Haltegenehmigung des Käufers vorliegt.

Positivlisten lehnt er ab, da genau die „Allerweltstiere“ in den Tierheimen landen, die dann aber auch auf einer Positivliste stehen würden. Das bessere Mittel wäre seiner Meinung nach die Haltersachkunde. Was die finanzielle Belastung der Einrichtungen angeht, wären die Artenschutzfälle abgesichert. Er forderte aber, dass Tierheime grundsätzlich mit Landesgeldern unterstützt werden sollten. Ein grundsätzliches Verbot einer Tierhaltung dürfe es allerdings nicht geben. Die Sachkunde und eine eintägige Schulung sollten aber eine Hürde für eine unbedachte Anschaffung eines Tieres darstellen.

Prof. Dr. Michael Fehr von der tierärztlichen Hochschule Hannover führte aus, dass Kleinsäuger rund 10%, Reptilien und Vögel rund 20% der vorgestellten Patienten ausmachen. Häufig werden diese Tiere mit Erkrankungen vorgestellt, die aus Haltungsfehlern und der Unkenntnis der Halter über die Bedürfnisse der gepflegten Tierart resultieren. Bei Reptilien sind dies oftmals Fütterungsfehler, Mineralstoffmangel oder eine Unterversorgung mit UV-B. Er sieht großen Informationsbedarf beim Halter, aber auch Defizite in der Information durch den Zoofachhandel. Er schließt sich der Forderung nach einer Haltersachkunde, einem Heimtierpass und einer Kennzeichnungspflicht an. Dazu erwähnte er, dass die Erfassung europaweit erfolgen und auch Katzen mit einbezogen werden sollten. Wichtig wäre eine zentrale Erfassungsstelle, um die Herkunft der Tiere nachverfolgen zu können.

In den Ausführungen der Verbände VDA und DGHT äußerte sich Dieter Untergasser (VDA)zu Beginn zum Thema Sachkunde und machte deutlich, dass die Verbände schon seit den 1990iger Jahren eine Tierhaltersachkunde nach §2 anbieten und es bewährte Konzepte und Schulungsmaterial gibt. Auch für die §11 Sachkunde gibt es bundesweite Schulungszentren und ein bewährtes, anspruchsvolles Lehr- und Prüfungskonzept. Eine bundesweite Schulung nach § 2 TierSchG für Aquaristik und Terraristik könne, mit Hilfe finanzieller Unterstützung des Gesetzgebers, von den Verbänden DGHT und VDA schnell angeboten und auch als online Schulung durchgeführt werden.

Kathrin Glaw (VDA/DGHT) warf in den weiteren Ausführungen die Frage auf, nach welchen Kriterien Tiere zu Exoten erklärt werden sollten, denn eigentlich sind alle heutigen Heimtiere „Exoten“ oder gebietsfremde Tiere, wie die Vertreter des Tierschutzbundes sie betitelten. Sie stellte die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage zu bestimmten Arten Verbote ausgesprochen werden sollten und wer die Kriterien für Haltungsverbote festlegt. Sie stellte fest, dass durch den Antrag von Bündnis90/Die Grünen viele schwierig zu klärende Fragen aufgebracht werden, z.B. ob der Status eines Heimtieres nach emotionalen Empfindungen definiert werden solle, nach der Anzahl vorhandenen Farbmorphen einer Art, dem Umfang von Erkenntnissen aus Fachliteratur oder der Anzahl von Kampagnen bekannter Organisationen. Auch stelle sich dann die Frage ob nur Wirbeltiere Exoten sind und ob den Entscheidern überhaupt bekannt ist, welche Tiere in Tierheimen Probleme bereiten und ab wann ein Tier als domestiziert gilt.

Zu dem gerne postulierten Exotenproblem in Tierheimen zeigte sie zwei Beispiele. Zum einen konnte die Auswertung von veröffentlichten Zahlen des Tierheims Hamburg zwischen 2014 und 2020 deutlich zeigen, dass von den 10.000 pro Jahr aufgenommen Tieren nur ein ganz geringer Teil die „exotischen“ Reptilien sind, von denen in der Presse gerne berichtet wird. So waren von 10.000 Tieren im Jahr 2020 im Hamburger Tierschutzverein genau 128 Exoten, wie Schlangen, Echsen und Schildkröten in Obhut. Von den 91 in 2020 aufgenommenen Schildkröten und dem Bestand aus den Vorjahren wurden sogar 102 Tiere im Jahr 2020 in Haltungen vermittelt. Von den 17 Schlangen konnten 15 bereits im gleichen Jahr an sachkundige Halter vermittelt werden. Von den 2020 aufgenommenen 350 Fischen konnten 285 ebenfalls im gleichen Jahr vermittelt werden. Auch liegt die schriftliche Mitteilung des Mitarbeiters für Öffentlichkeitsarbeit vor, dass es in den letzten Jahren keine deutliche Zunahme an Exoten gegeben hat. Auf Basis solcher Berichte aus der realen Praxis werfen Schlagzeilen wie diejenige in der Hamburger Morgenpost „Hamburger Tierheim voll mit Wildtieren und Exoten“ ein fragwürdiges Licht auf das Selbstverständnis von seriösem Journalismus.

Die Schlagzeile suggeriert eine große Anzahl an Individuen von Schlangen, Echsen etc. aber ein Blick auf die Jahresberichte des Hamburger Tierschutzvereins der letzten sechs Jahre zeigt deutlich, dass es sich bei den erwähnten großen Mengen von Wildtieren zum größten Teil um aufgefundene einheimische Wildtiere und keine exotischen Wildtiere handelt.

Auch stellte Kathrin Glaw in ihrem Vortrag Zahlen des Deutschen Tierschutzbundes richtig, auf die sich bei der Darstellung des angeblichen Exotenproblems immer wieder berufen wird. Die Studie von 2014 „Auszüge aus den Ergebnissen einer Fragebogenabfrage bei den Tierschutzvereinen des Deutschen Tierschutzbundes zur Aufnahme und Vermittlung von Reptilien / Stand April 2014“ rechnet Zahlen hoch, die real nicht existieren, aber in der Presse immer wieder für Schlagzeilen sorgen, wenn angeblich 28.000 Reptilien in 5 Jahren in deutsche Tierheime gelangten. Diese Zahl hört sich erst einmal erschreckend hoch an, ebenso die Angabe, dass laut Hochrechnung dieser Studie in 5 Jahren alleine 2596 Bartagamen in Deutschen Tierheimen landen. In der Presse wird diese Zahl dann unreflektiert zu einem Problem stilisiert, das ein grundsätzliches Verbot von Exoten in Privathaltung rechtfertigen soll. So werden Zahlen dieser Studie gerne zitiert, obwohl ungezählt viele Tiere dieser Art in privaten Haushalten gut und richtig versorgt werden. Bartagamen zählen in Kreisen von vielen langjährigen Tierhaltern nicht zu den wirklichen exotischen Tieren, sondern eher als ein sehr klassisches und beliebtes Heimtier vergleichbar mit einem Wellensittich. Rechnet man mit der gleichen Methode, die die Studie des Deutschen Tierschutzbundes für sich beansprucht, die Zahlen auf die Aufnahmestellen zurück, ergibt sich bei der Anzahl von 671 Tierschutzvereinen eine Zahl von 0,7 Bartagamen, 0,97 Landschildkröten und 0,96 Schlangen pro Tierheim und Jahr. Ein wahres Exotenproblem sieht anders aus!

Zitat des Mitarbeiter Öffentlichkeitsarbeit Tierschutzverein in Hamburg:
„Deutliche Zunahmen gab es über die Jahre hinweg nicht!“

Zahlen:
10.000 aufgenommenen Tieren stehen gegenüber:

2020 insgesamt
128 Exotische Amphibien + Reptilien

90% Schildkröten davon
110% vermittelt

350 Fische aufgenommen
285 vermittelt

Gestützt wird die vorstehend erläuterte Situation durch die 2018 von der Bundesregierung in Auftrag gegebene EXOPET-Studie, insoweit als gerade die sachkundigen Halter, die wirklich „exotische“ Tiere halten und Tierhaltungserfahrung haben, ausdrücklich nicht das Problem in der Veterinärmedizin und den Tierheimen sind.

Hier beginnt sich nun der Tierhalter „exotischer“ Heimtiere und Steuerzahler Fragen zu stellen, warum ausgerechnet er, im Gegensatz zu anderen Tierhaltern, in absehbarer Zeit weitere Registrierungsgebühren, sowie Versicherungen und Sicherheitsleistungen zahlen soll? Er fragt sich auch, welche Behörde diese Millionen Tiere dann verwalten soll und aus welcher Kasse diese Behörde den erforderlichen Personalaufwuchs stemmen soll. Es stellt sich letztlich auch die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage eine Kontrolle der vollständigen Angabe aller Individuen auch von nicht artgeschützten Tieren im Privathaushalt erfolgen sollte.

Bei vielen Tierhaltern entsteht eine große Unsicherheit, sie stellen den Verbänden Fragen, beispielsweise was aus den bestehenden Artenschutzprojekten wird, an denen sie sehr erfolgreich, kompetent und mit großem Fachwissen gemeinsam mit wissenschaftlichen Einrichtungen in internationalen Erhaltungszuchtprogrammen, auf eigene Kosten und in ihrer Freizeit, mitarbeiten. Ebenfalls stellen sich tausende Tierhalter die Frage, wie die Behörden den bürokratischen Arbeitsaufwand bewältigen wollen, wenn auf einmal 5 Millionen Tierhalter mit weiteren hundert Millionen Tieren in die Ämter kommen um tausende Arten, Farbformen und Arthybride von Fischen, hunderte Arten und Farbmorphen von Amphibien und Reptilien und Millionen kurzlebige nichtheimische Nager und Mäuse in den Ämtern an- und abmelden wollen? Wie wird es gehandhabt, wenn sich die taxonomische Einordnung ändert und aus einer Art plötzlich fünf Arten werden?

Kathrin Glaw stellte des Weiteren die Frage, wie die Pläne der Registrierungspflicht umgesetzt werden sollen, wenn es schon im jetzt Artenschutzrecht mit den bisher vorhandenen Mitteln und dem derzeitigen Personal nicht möglich ist, die Anlage 5 der Bundesartenschutzverordnung zu überarbeiten. Diese ist seit 2005 mit ihren nur 12 Arten, die von der Anzeigepflicht ausgenommenen sind, taxonomisch nicht auf dem neusten Stand und bildet schon gar nicht die derzeit häufig gehaltenen und gezüchteten Arten ab! Für die Tierhalter bedeutet das häufig Probleme, ihrer Meldepflicht erworbener bzw. gezüchteter Arten nachzukommen, da die Behörden die Anzeigepflichten ganz unterschiedlich interpretieren. Wie soll ein Heimtierregister aussehen, wenn es schon bei den artengeschützten Tieren keine zentrale Erfassung der gemeldeten Arten und Individuen gibt?

Die Verantwortlichen von VDA und DGHT werden die Landesregierung Niedersachsen gerne bei Durchsetzung einer bundeseinheitlichen Sachkunde nach §2 und §11 TschG beraten, da sie ein bewährtes Konzept haben. Wir bieten den Landesbehörden beim Kampf gegen illegalen Handel von nichtheimischen Wildtieren unsere Unterstützung an, und tragen dazu bei, durch intensive Förderung von Nachzuchten für die Heimtierhaltung und Nachzuchtprojekte das Nachhaltigkeitsprinzip des Washingtoner Artenschutzübereinkommens zu stärken. Wir können zudem durch unser bundesweites Netzwerk von erfahrenen Haltern die Behörden bei der der Unterbringung von nichtheimischen Tieren aus Tierheimen und Beschlagnahmen unterstützen. Durch vorhandene Fachkompetenz stehen wir als Berater den Behörden bei Sachentscheidungen zur Tierhaltung gerne zur Verfügung. Die Mitglieder der Tierhalterverbände verfügen über gesammeltes und publiziertes Wissen aus über 100 Jahren Heimtierhaltung und stellen auch heute schon einen großen Teil der Autoren von Fachliteratur nichtheimischer Tiere aus den eigenen Reihen. Durch die Erfahrung im fachgerechten Umgang mit lebenden Tieren können die Tierhalterverbände überdies einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung von unerfahrenen Tierhaltern zum Thema Zoonosen und ihrer Vermeidung leisten.

Wir lehnen als Tierhalterverbände Positivlisten ab, da sie wissenschaftlich nicht her leitbar sind, Artenschutzprobleme nicht an der Wurzel packen und Tierschutzprobleme sogar verschärfen könnten. Die Zahlen aus den Tierheimen korrekt interpretiert und in Relation zum gesamten Aufkommen von Tieren in den Tierheimen gesehen, gibt es de facto kein „Exotenproblem“. Wir unterstützen den Vorschlag von Dr. Brandes, für bestimmte Tiergruppen eigene Auffangstationen einzurichten, wenn Tiere nicht an neue Halter vermittelt werden können bzw. durch die Listung auf Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 und folgender nicht weitervermittelt werden können. Wir lehnen Börsenverbote ab, da sie zum Austausch von Nachzuchten dienen und die vorhandenen Regelungen wie Börsenordnungen und die AVV zum TierSchG geeignete Mittel zur Überwachung und Sanktionierung von Verstößen zulassen. Wir lehnen ein Verbot des Internethandels ab, sprechen uns aber für klare und transparente Regelungen des Internethandels mit lebenden Tieren aus. Wir lehnen vor allem eine Erweiterung einer Bürokratie für Tierhalter ab, da den Behörden es schon jetzt nicht möglich ist, die vorhandenen Regelungen bürgerfreundlich zu verwalten.

Die letzte Stellungnahme verfasste Franz Böhmer vom Bundesamt für Naturschutz Bonn und merkte an, dass die CITES-Anpassungen träge seien und nur alle drei Jahre Antragsänderungen möglich sind. Auch müssten einer CITES Listung immer die Ursprungsländer zustimmen. Eine ähnliche Funktion wie der Lacey-Act hätte eine Listung in Anhang III des CITES. Dazu müssten die jeweiligen Länder Angaben dazu machen was genau geschützt ist und wie nach einer Listung umgegangen damit werden soll. Im Artenschutz können auch heute bereits die Kosten auf den Verursacher umgelegt werden, allerdings ist oft nichts zu holen, was sicherlich im Tierschutz ähnlich wäre. Mit einer Meldepflicht für alle nach Deutschland importierten Tiere wäre zwangsläufig auch eine Kennzeichnungspflicht notwendig, was schon im Artenschutz ausgesprochen inhomogen und schwierig ist. Leider sind bis heute die Artenschutzdaten nicht zentral abrufbar und seine Behörden kämpft seit Jahren um das entsprechende Personal und die Mittel um die Konzeption einer zentralen Erfassung durchzusetzen. Auch merkt Herr Böhmer an das auch die Gefahrtierregelungen im gesamten Bundesgebiet sehr uneinheitlich seien.

Fazit:

Wir Tierhalterverbände freuen uns, dass wir im Landtag Niedersachsen schon zum wiederholten Male aktiv in die politische Entscheidungsfindung eingebunden wurden. Wir repräsentieren die Interessen der Halterinnen und Halter. Dabei kommunizieren wir ihre praktischen Erfahrungen sowie neuste wissenschaftliche Erkenntnisse in die politische Debatte. Wir bemühen uns damit, den Prozess der politischen Wolkenbildung mit substanziellen Argumenten zu bereichern. Wo und wann immer uns Politik zu dieser Art der konstruktiven Mitarbeit einlädt, stehen wir bereit.

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