VDA/DGHT Schulung und Prüfung zur §11 Börsensachkunde Aquaristik und Terraristik 2021

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Am 17., 18. und 19. September 2021 findet in Fulda, im Hotel-Stadtgasthof-Metzgerei Drei Linden, eine Schulung und Prüfung zur §11 Börsensachkunde statt. Die Veranstaltung umfassen den Freitagnachmittag und den Samstag als Schulungstage, am Sonntagvormittag finden die Prüfungen statt. Die Teilnahme an der Schulung ist Voraussetzung für eine Prüfungsteilnahme.

Auch unter Corona Bedingungen haben wir 2020 einen Kurs zur Börsensachkunde veranstalten können.Seit August 2014 müssen die Veranstalter einer Börse beim Antrag der „Erteilung einer Erlaubnis“ eine verantwortliche Person der Behörde melden. Diese Person muss über ausreichende fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Viele Vereine haben Mitglieder zu den Schulungen mit Prüfungen nach § 11 TierSchG geschickt. Diese Prüfungen sind aber auf den Zoofachhandel und nicht auf das Betreiben einer Börse abgestimmt.

Deshalb bietet die Sachkunde GbR der Verbände DGHT und VDA nun bundesweit einen Lehrgang für die verantwortlichen Personen für Börsen an. Dieser Lehrgang mit Prüfung nach § 11 für Börsen wurde vom Bayerischen Ministerium gefordert und vom Sachkundezentrum Bayern erstellt. Der Lehrgang umfasst die Thematik zur Veranstaltung von Aquaristik- und Terraristik-Börsen.

Vereine, die Interesse haben, können die Unterlagen entweder bei den GbR Geschäftsführern Oliver Witte (Terraristik) und Dieter Untergasser (Aquaristik) anfordern oder auf den Webseiten www.sachkundenachweis.dewww.vda-online.dehttp://www.dght.de abrufen. Dort finden Sie auch das Anmeldeformular für die Schulung und Prüfung. Mit den Unterlagen, die dort hinterlegt sind nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihren Veterinärämtern auf, um die Anerkennung abzuklären. Erkennen die Veterinärämter den Lehrgang und die Prüfung an, können die Vereine ihre verantwortlichen Personen zu dem Lehrgang schicken.

Anmeldeformular: SKN_Anmelde-Boerse11_SKZ-West-Fulda_2021_09_17-19.pdf

Rechtliche Voraussetzungen

Der Veranstalter einer Tierbörse ist für die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Anforderungen durch die Anbieter verantwortlich. Der Veranstalter einer Tierbörse ist weiterhin verpflichtet, sich vor der Durchführung der Tierbörse eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Behörde erteilen zu lassen. Diese Erlaubnispflicht ist nach dem Inkrafttreten des Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes am 13. Juli 2013 nunmehr in § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 des Tierschutzgesetzes geregelt (siehe Kapitel 3 des VDA Sachkundeordners „Tierschutzgesetz (TierSchG)“ auf Seite 59).

Erlaubnis

Im Kurs mussten die Teilnehmer Konzepte zu unterschiedlichen Börsenanforderungen erarbeiten und der Gruppe vorstellen.

Tierbörsen bedürfen der Erlaubnis durch die zuständige Behörde. Veranstalter einer Tierbörse können natürliche oder juristische Personen, also auch ein Verein, eine Interes­sengemeinschaft oder ein Arbeitskreis sein. Der Veranstalter beantragt die Erteilung einer Erlaubnis zur Durchführung einer Tierbörse nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2c TierSchG bei der zuständigen Behörde spätestens 6 Wochen vor dem geplanten Veranstaltungstermin.

Eine Neuerung ist in diesem Zusammenhang auch die Regelung, dass nach § 21 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 des Tierschutzgesetzes ab dem ersten August 2014 auch Personen, die Tierbörsen als Verantwortliche anmelden und durchführen, als Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis über ausreichende fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten (also „Sachkunde“) verfügen und diese in einem Fachgespräch der zuständigen Behörde (Veterinäramt) nachweisen müssen.

Der Veranstalter einer Tierbörse ist verantwortlich für die Tierbörse. Er ist gegenüber den Anbietern weisungsbefugt und muss die Einhaltung der Anforderungen kontrollieren sowie bei Verstößen unverzüglich Abhilfemaßnahmen veranlassen. Eine Erlaubnis kann (und ist es in der Regel auch) mit Auflagen der zuständigen Behörde versehen sein, in der die Verantwortlichkeit des Veranstalters für verschiedene Punkte explizit dargestellt ist.

Informationen zur Schulung:

Veranstaltungsort:

Hotel-Stadtgasthof-Metzgerei Drei Linden

Neuenberger Straße 37 (Stadtteil Neuenberg)

36041 Fulda

Beginn der Veranstaltung:

Schulungen Freitag 15.00 – 17.00 Uhr, Samstag 9.00 – 16.00 Uhr und

Prüfung am Sonntag 9.00 Uhr – 12.30 Uhr

Präsentation zum schwierigen Thema Besucherführung in Zeiten von Corona.

Kosten:

1. Fachbereich 250 Euro weiterer Fachbereich 100 Euro pro Person

Mindestteilnehmerzahl 10 max. 20 Personen

(Anmeldungen gelten mit dem Eingangsdatum)

Der Betrag muss spätestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung überwiesen sein, sonst werden Personen von der Warteliste berücksichtigt.

Im Preis enthalten sind:

Schulung, die Schulungsunterlagen und die Prüfungsunterlagen, sowie die Kosten für den prüfenden Amtsveterinär.

Für die Übernachtung ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Essen und Getränke müssen vor Ort bezahlt werden.

Übernachtungsempfehlungen:

Hotel-Stadtgasthof-Metzgerei Drei Linden

Neuenberger Straße 37

(Stadtteil Neuenberg)

36041 Fulda

Tel.: 0661/73131

Fax: 0661/241366

E-Mail: info@dreilinden-fulda.de

Web: http://www.dreilinden-fulda.de

Jugendherberge

Nach einer bestandenen Prüfung erhielten die Teilnehmer ihr Sachkundezertifikat vom prüfenden Amtsveterinär.

DJH Landesverband Hessen e.V.

Schirrmannstraße 31

(Stadtteil Neuenberg)

36041 Fulda

Tel.: 0661/73389

Fax: 0661/74811

E-Mail: jh-fulda@jugendherberge.de

Web: http://www.fulda.jugendherberge.de

Anmeldung bitte über das Formular auf den Webseiten:

http://www.sachkundenachweis.de

www.DGHT.de oder www.vda-online.de

Kontakt zur den GBR- Geschäftsführern:

VDA: Dieter@untergasser.de

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