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Sachkunde § 11 Börsen

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Die Änderungen des deutschen Tierschutzgesetzes vom 07.08.2013 macht es erforderlich, für die Veranstaltung und das Ausrichten von Tierbörsen Sachkunde nach §11 TSchG nachzuweisen. Die Schulung zur §11 Sachkunde Börsen des Verband Deutscher Vereine für Aquarien- und Terrarienkunde e.V. gegr. 10911 (VDA) und der Deutschen Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde e.V. (DGHT) erfolgt über über die VDA/DGHT GbR, in den bereits anerkannten bundesweiten Schulungszentren und hat das Ziel, Börsenveranstalter und Organisatoren von Tierbörsen, mit Fokus auf Amphibien, Reptilien und Fischen umfangreich, zu schulen, zu informieren und die erforderlichen Rechtsgrundlagen zu vermitteln.

Die Veranstaltung ist ausgelegt als Tageskurs mit einem theoretischen und einem praktischen Teil. Die anschließende schriftlichen Prüfung in Anwesenheit eines mit dem veranstaltenden Sachkundezentren kooperierenden Amtsveterinär, erfolgt im Anschluss an den Tageskurs. Der Kurs dient der Aufarbeitung und der Aktualisierung des Fachwissens der Teilnehmer und ist Voraussetzung für die Prüfung an einem anerkannten VDA/DGHT Sachkundezentrum. Nur die Teilnahme an der Schulung berechtigt zur Prüfung an einem VDA/DGHT Sachkundezentrum.

In der Schulung zur §11 Börsensachkunde werden aktuelle Gesetze, Verordnungen und Verantwortlichkeiten geschult. Das geschieht u.a. in Form des Frontalunterrichtes, aber auch im Dialog zwischen den Ausbildern und den Teilnehmern, sowie in praktischer Gruppenarbeit. Es erfolgt eine praktische Unterweisung zum Transport und der Haltung von lebenden Tieren vor, auf und nach Börsenveranstaltungen.

Die Schulung umfasst die Wissensgebiete Tierschutz, Artenschutz, Gesetze, Richtlinien und Verordnungen für Börsenveranstaltungen. Weitere Themen sind die Haltungsparameter von Fischen, Amphibien- und Reptilien auf Börsenveranstaltungen. Sachgerechtes transportieren und umsetzen sind Inhalte der Schulung und Prüfung.

Die Teilnehmer können sich für die Bereiche §11 Sachkunde Börsen Süßwasser- und Meerwasseraquaristik und/oder Terraristik anmelden. Für den Bereich Süßwasser- und Meerwasseraquaristik und/oder Terraristik muss eine eigene Prüfung abgelegt werden. Alle Prüfungen werden in Anwesenheit eines Amtsveterinärs durchgeführt. Nach bestandener Prüfung erhält der Teilnhmer eine schriftliche Teilnahmebescheinigung und später einen Sachkundeausweis der Verbände. Einige Zeit später, nach der Bearbeitung durch die Geschäftsstelle, erhält der Prüfling einen persönlichen Ausweis von der VDA/DGHT GbR.

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