Neue Schutzlisten in Sicht: Welche Arten könnten künftig unter CITES fallen?

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Das Washingtoner Artenschutzabkommen ist auch unter dem Namen CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) bekannt. Es regelt den internationalen Handel mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten, um deren Überleben in der Natur zu sichern. Das Abkommen umfasst Anhänge, die Arten nach ihrem Gefährdungsgrad einteilen und entsprechend schützen. Ziel ist es, nachhaltigen Handel zu gewährleisten und Übernutzung zu verhindern. CITES wurde 1973 unterzeichnet und zählt heute über 180 Vertragsstaaten. Die 20. CITES-Vertragsstaatenkonferenz steht bevor und mit ihr wichtige Entscheidungen über den Schutz bedrohter Arten. Vertreter aller unterzeichnenden Nationen, darunter auch die Bundesrepublik Deutschland, werden sich versammeln, um die zukünftige Listung von Arten zu diskutieren.

Diese Arten stehen zur Debatte

Folgende Arten könnten in Zukunft in Anhang 1 des Washingtoner Artenschutzabkommens aufgenommen werden:

  • Betta albimarginata
  • Betta macrostoma
  • Betta simorum
  • Pterapogon kauderni
  • Melanotaenia boesemani
  • Caridina dennerli
  • Heliopora coerulea
  • Acropora spp.
  • Euphyllia spp.
  • Catalaphyllia jardinei

VDA begleitet den Prozess aktiv

VDA-Präsident Jens Crueger ordnet die Situation ein: „Es werden aktuell noch Daten gesammelt, im Augenblick ist noch viel Spiel in der Sache. Beispielsweise hat die amerikanische Bundesbehörde U.S. Fish & Wildlife Service alle US-Fachverbände und NGOs zwischen Weihnachten und Neujahr um Daten geben, weil man noch unentschlossen ist. In Deutschland wird der VDA den Prozess aktiv begleiten und seine Mitglieder rechtzeitig informieren. Der Verband plant, Informationen von den Mitgliedern zu sammeln, um ein fundiertes Lagebild zu erstellen. Wir als Fachverband kümmern uns, werden bei Euch demnächst nachfragen, wer die entsprechenden Arten hält. So können wir für die deutsche Aquaristik ein gutes Lagebild erstellen und nach Außen kommunizieren.“ Neben den biologischen und ökologischen Fakten fließen auch politische und wirtschaftliche Interessen in die Entscheidungen ein. Crueger betont: „Am Ende zählen nicht nur fachliche Argumente, sondern es gibt oft einen regelrechten Handel zwischen den Staaten.“

Weitere Informationen folgen. Der VDA bleibt eng an den Entwicklungen dran und wird seine Mitglieder weiterhin transparent informieren. Mehr demnächst hier auf VDA-online.

Textautor:
Nicolas von Lettow-Vorbeck M.A. 
VDA-Referatsleiter Medien
Pressekontakt:
Telefon: +49 157 88691949 
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