Jetzt anmelden: VDA/DGHT Schulung zur § 11 Börsensachkunde am 14. und 15. März in Fulda

Lesezeit: 3 Minuten

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Tierbörsen sind ein wichtiger Bestandteil der Aquaristik- und Terraristikszene. Sie bieten Vereinen und Haltern die Möglichkeit, Tiere in einem kontrollierten Rahmen abzugeben, Wissen weiterzugeben und die Gemeinschaft zu stärken. Gleichzeitig tragen Börsen aber auch eine große Verantwortung: Der Tierschutz steht stets an erster Stelle, und nur wenn die gesetzlichen Vorgaben konsequent beachtet werden, können Börsen auch in Zukunft durchgeführt werden. Seit dem 1. August 2014 sind Veranstalter von Tierbörsen verpflichtet, eine verantwortliche Person zu benennen, die über ausreichende fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt. Diese Sachkunde ist Voraussetzung dafür, dass die Behörden eine Genehmigung zur Durchführung einer Tierbörse erteilen. Der VDA engagiert sich seit über 100 Jahren für den verantwortungsvollen Umgang mit Tieren.

Der VDA will klare Standards

Uns ist es ein zentrales Anliegen, dass unsere Vereine rechtlich abgesichert sind und Tierbörsen nach klaren Standards durchgeführt werden können. Die bisherigen Prüfungen nach § 11 TierSchG waren in erster Linie auf den Zoofachhandel ausgerichtet – nicht jedoch auf die besonderen Anforderungen von Tierbörsen. Deshalb haben VDA und DGHT gemeinsam über die Sachkunde GbR einen speziellen Lehrgang mit Prüfung für Börsen entwickelt. Dieser Lehrgang wurde auf Anforderung des Bayerischen Ministeriums erstellt und ist bundesweit anerkannt. Mit dieser Schulung stellen wir sicher, dass verantwortliche Personen in unseren Vereinen nicht nur die rechtlichen Vorgaben erfüllen, sondern auch in der Praxis wissen, worauf es bei der Durchführung einer Börse ankommt. Damit leisten wir einen aktiven Beitrag zum Tierschutz und sichern zugleich die Zukunft der Vereinsarbeit.

Inhalte und Ablauf der Schulung

Die Schulung richtet sich an verantwortliche Personen von Aquaristik- und Terraristik-Börsen und vermittelt praxisnah:

  • die rechtlichen Grundlagen des Tierschutzgesetzes,
  • die Pflichten und Verantwortlichkeiten der Börsenleitung
  • den sicheren Ablauf und die Kontrolle einer Tierbörse
  • die Zusammenarbeit mit den Veterinärämtern

Veranstaltungsort: Hotel-Stadtgasthof-Metzgerei Drei Linden, Fulda
Zeiten: Samstag 09:00 – 17:00 Uhr (Schulung), Sonntag 09:00 – 14:00 Uhr (Schulung + Prüfung)

Im Preis enthalten sind: Schulung, Unterlagen, Prüfungsgebühren sowie die Kosten für den prüfenden Amtsveterinär

Kosten:

  • 350 Euro für VDA/DGHT Mitglieder pro Person und einen Fachbereich
  • 450 Euro für VDA/DGHT Mitglieder pro Person und zwei Fachbereiche
  • 450 Euro für Teilnehmer ohne Mitgliedschaft in einem der Vereine/Verband und einem Fachbereich
  • 550 Euro für Teilnehmer ohne Mitgliedschaft in einem der Vereine/Verband und zwei Fachbereichen

Hier könnt Ihr Euch bequem und schnell anmelden:
www.sachkunde-vda-dght.de/börsensachkunde

Textautor:
Nicolas von Lettow-Vorbeck M.A. 
VDA-Referatsleiter Medien
Pressekontakt:
Telefon: +49 157 88691949 
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