Im Zusammenhang mit der EU-Tierarzneimittelverordnung 2019/6 wird derzeit diskutiert, welche Antibiotika zukünftig ausschließlich zur Behandlung bestimmter Infektionen beim Menschen vorbehalten werden. Ein solcher Entschluss hätte zur Folge, dass hochwirksame Medikamente nach derzeitiger Gesetzeslage nicht mehr eingesetzt werden dürfen für die veterinärmedizinische Einzelfall-Versorgung nach best-practice Standards von u.a. Klein-, Heim-, Nutz- und Wildtierbeständen in Zoos, Wildgehegen, Auffangstationen oder bei Privathaltern.
Wir – der Zooverband VdZ und eine grosse Zahl an deutschen Zoo- und Wildtierhalterverbänden, darunter der VDA – appellieren daher an die Abgeordneten des Europäischen Parlaments, bei der diesbezüglichen Abstimmung im Europäischen Parlament Mitte September dem wissenschaftsbasierten Vorschlag der EU-Kommission zuzustimmen und den Entschließungsantrag des Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit des EU-Parlaments (ENVI) abzulehnen.