Der VDA kooperiert mit der Firma „petdata“

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Ab dem 1. April 2021 bietet der Verband Deutscher Vereine für Aquarien und Terrarienkunde e.V. gegr.1911 (VDA) seinen Mitgliedern einen besonderen Service. Für alle VDA-Mitglieder besteht dann über ihre Vereine die Möglichkeit, auf die mehr als 6.000 Tiersteckbriefe der Firma „petdata“ zuzugreifen. Der VDA hat mit „petdata“ einen Vertrag abgeschlossen, der es Vereinsmitgliedern möglich macht, die Informationen zu einzelnen Fischarten am eigenen Drucker auszudrucken. So kann jeder Hobbyzüchter und Hobbyaquarianer bei der Abgabe seiner Nachzuchten, zusätzlich zu den sowieso üblichen Beratungsgesprächen, den zukünftigen Haltern auch die wesentlichsten Haltungs- und Ernährungsgrundlagen zum Tier schriftlich aushändigen. Auch für vereinsinterne Fort- und Weiterbildung der Mitglieder können diese Informationsblätter verwendet werden.

Mit diesen Tiersteckbriefen können zukünftigen Tierhaltern die wesentlichen Informationen über die Bedürfnisse der Tierart mit nach Hause geben.

Schon seit August 2014 ist durch das Tierschutzgesetz (§ 21 Abs. 5 Ziffer 2 TschG) für gewerbliche Händler verpflichtend, jedem Tierfreund beim Erstkauf eines Wirbeltieres eine schriftliche Information über die Bedürfnisse des Tieres mitzugeben. Darüber hinaus muss gemäß dem AHL ab April 2021 jeder, der Wassertiere verkauft oder abgibt, den künftigen Tierhaltern grundlegende Informationen u.a. über relevante Tierseuchen, Biosicherheitsgrundsätze und optimale Haltungsbedingungen zur Verfügung stellen. Das gilt auch für wirbellose Tiere!

Mit diesen Tiersteckbriefen können zukünftigen Tierhaltern die wesentlichen Informationen über die Bedürfnisse der Tierart mit nach Hause geben.

Wie funktioniert das?

Vereine die Börsen ausrichten oder nichtgewerbliche Züchter, die VDA-Mitglieder sind, können über den VDA für ihren Verein mit einer gültigen E-Mail-Adresse die Zugangsdaten erhalten. Pro Verein gibt es einen ZugangscodeGleichzeitig kann immer nur ein Mitglied online sein. Der Code kann aber an alle Mitglieder des Vereins weitergegeben werden. Jeder VDA-Mitgliedsverein kann sich über Thomas Münch, der für die Mitgliederverwaltung im VDA zuständig ist, registrieren lassen und wird dann über „petdata“ in das System eingepflegt.

Was dürfen die Vereine?

Die Möglichkeit, sich Etiketten und Tierinformationsblätter auszudrucken besteht für jedes nicht gewerblich arbeitende Vereinsmitglied, um bei der privaten Abgabe oder der Tierabgabe auf Börsen den zukünftigen Haltern grundlegende Informationen über die erworbene Tierart an die Hand zu geben. Die Tierinformationen und die Etiketten dürfen auch bei vereinsinternen Veranstaltungen, Vorträgen und Ausstellungen verwendet werden. Im Pool der Datenbank befinden sich über 6200 Tierarten aus unterschiedlichen Tierklassen.

Was dürfen die Vereine nicht?

Für gewerbliche Anbieter ist die Nutzung kostenpflichtig, sie müssen eigene Accounts bei „petdata“ erwerben. Eine Weitergabe an Nichtmitglieder oder Vereine, die nicht Mitglied im VDA sind, muss unterbleiben. Der VDA sieht dies als eine Serviceleistung für die beitragszahlenden Vereine. Bei Austritt eines Vereins werden die Zugangsdaten durch „petdata“ gesperrt. Die Firma hält sich rechtliche Schritte bei Zuwiderhandlungen vor.

Mit diesen Tiersteckbriefen können zukünftigen Tierhaltern die wesentlichen Informationen über die Bedürfnisse der Tierart mit nach Hause geben.

Warum stellen wir den Vereinen diesen Service zu Verfügung?

Immer wieder wird von Tierhaltungsgegnern und Tierrechtsorganisationen mangelnde Information von neuen Tierhaltern kritisiert. Dass dies gerade auf Börsen nicht so sein sollte, ist uns als VDA ein großes Anliegen. Aus diesem Grund geben wir den Mitgliedern des VDA nun die Möglichkeit einfach und für die Vereine kostenlos auf eine Datenbank zurück zu greifen, die ständig aktualisiert wird. Es steht natürlich jedem Mitglied frei, seine eigenen Datenblätter weiterhin auszuhändigen. Beim Inkrafttreten des AHL sind die VDA Mitglieder somit schon gerüstet.

Was benötigt der VDA für die Meldung an „petdata“?

Um die Vereine als Filialen anzulegen benötigt Thomas Münch, der unsere Mitgliederverwaltung bearbeitet, folgende Angaben:
Name des Vereins, VDA-Nummer des Vereins, Ansprechpartner im Verein, Postleitzahl und Ort, eine gültige E-Mailadresse des Vereins, unter der „petdata“ dem Verein die Zugangsdaten zusenden kann.

Die Meldung kann bis zum 15. März 2021 erfolgen, dann werden diese Vereine zum 1. April 2021 freigeschaltet.
Die Meldungen die bis 30. April 2021 eingehen, bekommen zum 1. Juni 2021 ihre Zugangsdaten.
Senden Sie Ihre Meldung an Thomas Münch (vda-mitgliederverwaltung@vda-online.de) oder direkt hier über unser Online-Formular.

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