CITES-Beschlüsse in EU-Recht implementiert

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Am 14. November 2022 beschloss der Rat der Europäischen Union, die auf der 19. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES CoP 19) in Panama City (14. bis 25. November 2022) erarbeiteten Standpunkte in EU-Recht zu implementieren. Der Beschluss im genauen Wortlaut „DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 192 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9, auf Vorschlag der Europäischen Kommission (…)

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Standpunkt, der im Namen der Union zu den in den Zuständigkeitsbereich der Union fallenden Fragen auf der 19. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (im Folgenden „CITES CoP 19“) zu vertreten ist, ist in den Anhängen I und II des vorliegenden Beschlusses festgelegt.

Artikel 2

Soweit sich neue wissenschaftliche oder technische Informationen, die nach der Annahme des vorliegenden Beschlusses sowie vor oder während der CITES CoP 19 vorgelegt werden, auf den Standpunkt gemäß Artikel 1 auswirken könnten oder auf dieser Tagung überarbeitete oder neue Vorschläge zu Fragen unterbreitet werden, zu denen die Union noch keinen Standpunkt festgelegt hat, so wird durch Koordinierung an Ort und Stelle ein Standpunkt der Union zu den betreffenden Vorschlägen entwickelt, bevor die Konferenz der Vertragsparteien zur Abstimmung darüber schreitet. In derartigen Fällen muss der Standpunkt der Union mit den Grundsätzen gemäß den Anhängen des vorliegenden Beschlusses vereinbar sein.

Artikel 3

Die Union reicht den Vorschlag zur Aufnahme der in Anhang IIa dieses Beschlusses aufgeführten Arten in Anhang III des CITES ein.


Artikel 4

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.“
Der komplette Beschlusstext inklusive aller genannten Tier- und Pflanzenarten kann hier eingesehen werden:

https://eur-lex.europa.eu/legal- content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32022D2569&from=EN

Statement des VDA:

VDA-Präsident Jens Crueger:

„Wir fordern eine Aussetzung der Meldepflicht für den Zebra-Harnischwels L46 (Hypancistrus zebra), da er problemlos und in großer Zahl gezüchtet wird. Unnötiger bürokratischer Aufwand kann so vermieden werden.“

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