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VDA-Standpunkt 1-2014: Kleinstaquarien für Kinder

3 Min. Lesezeit von VDA online 1555 Mal gelesen

Die Beschäftigung mit der Natur durch die Pflege und Beobachtung der Tiere in einem Aquarium kann bei Kindern und Jugendlichen helfen, Verantwortung zu entwickeln und Empathie im Umgang mit Mensch und Tier aufzubauen. Die Beobachtung von faszinierenden Verhaltensweisen von Fischen in einem tierschutz- und biotopgerecht eingerichteten Aquarium fördert zudem das Interesse an der Natur und der Umwelt.

Eine verantwortungsvolle Pflege einiger sehr kleiner Fischarten mit geringen Revier- und Platzansprüchen kann in gewissen Fällen (Nachzucht, Jungfischaufzucht) auch in kleineren Aquarien (ab 30, besser 50 Liter Volumen) stattfinden, setzt dann aber ein umfangreiches Wissen, eigenen Erfahrung oder die Anleitung durch einen erfahrenen Aquarianer voraus.

Leider werden in letzter Zeit vermehrt sehr kleine Aquarien aus Kunststoff (Volumina <10 Liter) mit unzureichender oder sogar fehlender technischer Ausstattung angeboten, die aus unserer Sicht nicht dazu geeignet sind, eine tierschutzgerechte Pflege der für diese Aquarien empfohlenen Fische (z.B. Goldfische) zu gewährleisten. Diese Kleinstaquarien werden zudem über den Spielzeughandel vertrieben, so dass eine fachliche Beratung, wie z.B. beim Erwerb von Aquarien im Zoofachhandel entfällt.

Aus tierschutzethischen und tierschutzrechtlichen Gründen lehnt der VDA deshalb solche Aquarien grundsätzlich ab.

In der Beschreibung eines Herstellers wird, unterstützt durch eine bunte, vor allem Kinder ansprechende Verpackung, der Eindruck erweckt, dass dieses Aquarium ein Spielzeug für Kinder zwischen 7 und 12 Jahren darstelle. Des weiteren soll offensichtlich – inspiriert durch die Erwähnung eines populären Wissenschaftsmagazins – der „Forschergeist“ von Kindern angesprochen werden. Weder sind solche Kleinstaquarien mit lebenden Fischen ein Spielzeug für Kinder noch sind Behandlungen oder Experimente an Fischen – welcher Art auch immer – in Aquarien nach dem geltenden Tierschutzgesetz erlaubt.

Rechtlich gelten Eingriffe und Behandlungen bei Wirbeltieren, also auch bei Fischen, als ein Tierversuch und müssen daher sachkundigen Wissenschaftlern nach einem entsprechend sorgfältigen Antrags- und Genehmigungsverfahren vorbehalten bleiben. Daran ändert auch das bei einem Hersteller angeführte wissenschaftliche Gutachten einer italienischen Universität nichts, welches die veränderte Situation in einem Kinderzimmer offensichtlich nicht berücksichtigt.

Heimaquarien sollten der Beobachtung der Fische in einem möglichst natürlichen Lebensraum dienen, nicht dem Experimentieren von Kindern mit lebenden Tieren!

Der VDA bietet für Kinder und Jugendliche durch Jugendgruppen in den ihm angeschlossenen Vereinen sowie in Jugendcamps des Verbandes die Möglichkeit, eine tierschutzgerechte Aquaristik unter fachkundiger Anleitung zu erleben.


Referat NAT
Werner Witopil, Dr. Stefan K. Hetz

Tierschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006 (BGBl. I S. 1206, 1313), das durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. Juli 2014 (BGBl. I S. 1308) geändert worden ist

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