Hambrücken, 03.09.2026: Unter Federführung des Bundesverbands für fachgerechten Natur-, Tier- und Artenschutz e.V. (BNA) haben sich über 45 weitere nationale und internationale Organisationen aus dem Artenschutz, der Tierärzteschaft, der Zoogemeinschaft wie auch der Heimtierhaltung und der Heimtierbranche im Rahmen der laufenden Überprüfung von Ausnahmeregelungen der europäischen RoHS-Richtlinie für eine Verlängerung der bestehenden Ausnahmen für quecksilberhaltige UV-Lampen über das Jahr 2027 hinaus ausgesprochen. Aus Sicht der unterzeichnenden Organisationen sind diese Lichtquellen für die tiergerechte Haltung zahlreicher Tierarten sowie für den Erhalt bedrohter Arten im Rahmen von Ex-situ-Artenschutzprogrammen unverzichtbar. Die außergewöhnlich breite Unterstützung unterstreicht die hohe Relevanz der Thematik für Tierwohl und die erfolgreiche Haltung sowie Nachzucht geschützter Tierarten in menschlicher Obhut im Rahmen des Ex-situ-Artenschutzes.
In ihrer Stellungnahme gegenüber dem von der EU-Kommission beauftragten Öko-Institut verweisen die unterzeichnenden Verbände darauf, dass spezielle Beleuchtungssysteme für viele Amphibien-, Reptilien-, Vogel-und Kleinsäugerarten eine grundlegende Voraussetzung für Gesundheit, Wohlbefinden und artgerechte Haltung darstellen. Während ältere europäische Regelungen noch spezielle Anwendungen im Heimtier- und Tierhaltungsbereich berücksichtigten, fehlen entsprechende Verweise in den aktuellen Vorschriften weitgehend. Dadurch drohen erhebliche Auswirkungen auf Tierhaltung und den Artenschutz in menschlicher Obhut innerhalb der Europäischen Union.
Besonders Reptilien und Amphibien sind auf ein ausgewogenes Spektrum verschiedener Lichtwellenlängen angewiesen. UV-B-Strahlung spielt eine zentrale Rolle für die Bildung von Vitamin D₃ und damit für den Calciumstoffwechsel sowie die Knochen- und Panzerentwicklung. UV-A-Strahlung beeinflusst unter anderem Kommunikation, Orientierung und physiologische Prozesse zahlreicher Tierarten. Ergänzend ist Infrarot-A-Strahlung für die Thermoregulation vieler wechselwarmer Tiere von entscheidender Bedeutung. Ein Ersatz der derzeit verwendeten Speziallampen durch technisch gleichwertige Alternativen ist nach Einschätzung des BNA und der unterzeichnenden Verbände gegenwärtig in vielen Anwendungsbereichen nicht möglich.

Die Verbände betonen zudem die Bedeutung geeigneter Beleuchtung für den Erhalt bedrohter Arten in zoologischen Einrichtungen sowie in anerkannten privaten Erhaltungszuchtprogrammen. Eine Einschränkung oder ein Wegfall der Ausnahmen könnte die erfolgreiche Haltung und Nachzucht zahlreicher geschützter Arten erschweren. „Tiergerechte Beleuchtung ist kein Komfortmerkmal, sondern eine grundlegende Voraussetzung für Gesundheit, Wohlbefinden und Fortpflanzung vieler Tierarten. Solange keine technisch und biologisch gleichwertigen Alternativen verfügbar sind, müssen die bestehenden Ausnahmen erhalten bleiben“, erklärt der BNA.
Die Verbände fordern daher, die im Rahmen des RoHS-Pakets überprüften Ausnahmen für UV-Lampen in der Tierhaltung für die maximal zulässige Dauer zu verlängern. Solange hierüber noch keine Entscheidung der EU-Kommission vorliegt, dürfen die betroffenen Produkte auch über das Frühjahr 2027 hinaus weiterhin in der EU angeboten und verkauft werden.
Die Stellungnahme ist unter folgendem Link abrufbar: Stellungnahme der Verbände beim Öko-Institut (PDF)
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: BNA e.V., Dr. Martin Singheiser; singheiser@bna-ev.de