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Prüferschulung für § 2 TierSchG Termin 17. und 18. Juli 2021 in Fulda

Lesezeit: 5 Minuten

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Fachbereiche Aquaristik §2 und Terraristik §2

Nachdem die Politik die Sachkunde in der Tierhaltung immer mehr fordert, ist es notwendig auch die Schulungen und Prüfungen nach § 2 TierSchG wieder zu beleben und auf breitere Schultern innerhalb Deutschlands zu legen.

Wer kann teilnehmen?
Jeder, der gerne als Ausbilder und Prüfer nach § 2 TierSchG für den VDA oder die DGHT tätig werden möchte und die pädagogischen Fähigkeiten dazu hat, die Seminare nach den Vorgaben der Verbände organisiert und selbst erfolgreich die §2 Prüfung absolviert hat.

Wie kann man teilnehmen?
Indem man sich schriftlich bei dem Geschäftsführer der Sachkunde GbR, Dieter Untergasser anmeldet.
Per Post oder E-Mail an: Dieter@Untergasser.de

Dieter Untergasser
Schloßstraße 34
64720 Michelstadt
Telefon 06061 73972

Nach eurer Anmeldung erhaltet ihr den aktuellen Schulungsplan per E-Mail zugesandt.

Die Schulung findet am Samstag 17.07.2021 von 09. – 16.00 Uhr statt. Prüfungen am Sonntag von 09.00 -12.00 Uhr.

Welche Angaben werden benötigt, um die Unterlagen für eure Prüfung vorzubereiten?Foto Kathrin Glaw

Name Vorname

Wohnort PLZ

Geburtsort Geburtsdatum

VDA/DGHT Mitgliedsnummer Bundesland

E-Mail-Adresse

Telefonnummer

§2 oder §11 Prüfung schon abgelegt? Ja Nein

Ich möchte eine §2 Prüfung ablegen: Ja Nein

Fachbereich:

§2 Süßwasser

§2 Meerwasser

§2 Terraristik

Die Schulung findet im Gasthof „Drei Linden“ statt

Hotelbuchungen bitte selbst vornehmen!

DREI LINDEN (Gasthof – Metzgerei – Gästezimmer – Hotel)

Neuenberger Str. 37

36041 Fulda (Neuenberg)

Telefon +49 (0) 661 7 31 31

Fax +49 (0) 661 24 13 66

E-Mail: info@dreilinden-fulda.de

Die Schulungen und Prüfungen nach § 2 TierSchG organisieren die einzelnen Prüfer an einem Ort ihrer Wahl, in Vereinen der VHS oder Zoofachhandlungen. Dafür gibt es keine Vorgaben. Sie werden nicht über die Sachkundezentren organisiert. Das war die ganze Zeit so und daran ändert sich nichts. Das Referat Sachkunde nimmt keinen Einfluss auf die Organisation. Es ist im VDA und bei der DGHT lediglich die übergeordnete Dienststelle für Fragen und Probleme. Die Planung und Durchführung der § 2 Schulungen und Prüfungen ist ausschließlich die Aufgabe der Prüfer. Die Prüfer veröffentlichen ihre Termine für Schulungen und Prüfungen auf der Seite www.sachkundenachweis.de.

Nach Neuordnung der Sachkunde und den erfolgten Prüferschulungen können nur noch diejenigen als VDA/DGHT § 2 Prüfer auftreten, die an einer Schulung teilgenommen haben. Alle alten Schulungsunterlagen und Prüfungsbögen sind nicht mehr zugelassen und werden nicht mehr als Prüfung anerkannt. Zukünftige Prüfungen dürfen nur noch nach den neuen Richtlinien und Prüfungsordnungen und mit den aktuellen Prüfungsbögen durchgeführt werden.

Allein eine Teilnahme an den seit drei Jahren stattfindenden Prüferschulungen berechtigt zukünftig VDA/DGHT-Sachkundeschulungen und -prüfungen nach § 2 TierSchG durchzuführen. Bereits eingetragene Prüfer müssen mindestens einmal die Einweisung für das Computersystem besucht haben, müssen aber keine erneute Prüfung ablegen.

An die, an der Prüferschulung teilnehmenden Prüfern werden neue Prüfernummern und Ausweise ausgegeben. Mit den alten Ausweisen können dann keine Prüfungen mehr durchgeführt werden.

Die Sachkunde GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist der Lizenzgeber für die §2 und §11 Prüfer sowie für die Sachkundezentren des VDA und der DGHT und die bundesweit die Prüfungen verwaltende Instanz. Mit ihrer Prüfernummer erhalten die Prüfer die Zugangsdaten zur Sachkundeverwaltung der GbR und müssen jede Schulung und Prüfung unter ihrer individuellen Codenummer dort mit dem Prüfungsdatum eingeben. Dann sind die Daten der Teilnehmer dort unter dem Datum einzupflegen und die individuelle Prüfung für jeden Prüfling herunterzuladen und auszudrucken. Das wird alles in der Prüferschulung vermittelt. Am zweiten Tag der Prüferschulung legen die neuen Prüfer die gleiche Prüfung nach § 2 ab wie die Teilnehmer der Lehrgänge. Diese Prüfungen haben alle bisherigen Prüfer § 2 und § 11 (mit 96 Fragen pro Sachgebiet) vor kurzem oder vor längerer Zeit abgelegt. Es ist für jeden Teilbereich eine separate Prüfung abzulegen: Süßwasser, Meerwasser und Gartenteich, Gartenteich. Nur wer die Prüfungen besteht, kann Prüfer in diesen Sachbereichen werden. Jede §2 Prüfung enthält 48 Fragen. Davon dürfen zum Bestehen maximal 5 Fragen falsch beantwortet sein.

Die auf den neuen Ordner abgestimmten Schulungsunterlagen erhalten die VDA/DGHT Prüfer als Powerpointpräsentationen und müssen sie für ihre Verhältnisse vor Ort modifiziert, in ihren Schulungen verwenden. Die in der Schulung zu lehrenden Themen sind verpflichtend vorgegeben, um einen einheitlichen Standard der GbR angeschlossenen Verbände/Vereine zu gewährleisten. Die Unterlagen dürfen nicht für private Schulungen verwendet werden, die unterliegen dem Copyright der GbR.

Heimschaubewerterschulungen, Finanzschulungen im Verein, Datenschutz im Verein etc. unterstehen nicht dem Referat Sachkunde. Es kann jeder, der sich berufen fühlt, als Referent Schulungen anbieten und durchführen. VDA-aktuell, die Reptilia und die Online Plattformen der Vereine/Verbände veröffentlichen gern die Termine für aktuelle Sachkundeveranstaltungen im Rahmen der VDA/DGHT GbR.

Der zukünftige Prüfer §2 ist, wie jetzt schon die Sachkundezentren §11, von der GbR registriert, zugelassen und handelt eigenverantwortlich. Die §2 Prüfer müssen einen Vertrag mit der GbR unterschreiben, wie die §11 Prüfer das auch getan haben. Dieser Vertag verpflichtet sie, die Schulungen nach den Inhalten des neuen Sachkundeordners durchzuführen und die Prüfungen über den GbR Computer zu generieren. Das hat seine Begründung: Wenn in Zukunft einmal die Sachkunde §2 gesetzlich verpflichtend für die Heimtierhaltung wird, müssen der VDA bzw. die DGHT nachweisen, dass die Prüfungen wie bei §11 ordnungsgemäß und nach einem bundesweiten gleichen Standard ablaufen.

Ob der §2 Prüfer eine Schulung und Prüfung in Eigenregie mit einem Verein, dem Bezirk oder einer öffentlichen Instanz organisiert und durchführt ist alleine seine Entscheidung. Die verpflichtende Einschränkung, Schulungen und Prüfungen in einem Sachkundezentrum durchzuführen, gilt nur für §11.

Dieter Untergasser Kathrin Glaw

Referat Sachkunde im VDA Sachkunde VDA/DGHT

VDA Geschäftsführer der Sachkunde GbR

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