In den letzten Tagen und Wochen wurde absehbar, dass für einige Vereine derzeit nicht nur die Vereinsarbeit stillsteht, sondern die Situation mit Covid-19 existenzgefährdende Ausmaße annimmt. In unserem föderalen System stößt so mancher Ehrenamtler auf einen gewissen „Flickenteppich“, wenn er (oder sie) versucht, sich über etwaige staatliche Unterstützung für den eigenen Verein zu informieren.
Dabei wurden in einigen Bundesländern , nachdem erste Finanzierungspakete für Unternehmen geschnürt wurden, durchaus für Vereine interessante Hilfsangebote auf den Weg gebracht. Manche Bundesländer ziehen derzeit nach oder scheinen jetzt begriffen zu haben, dass auch das Vereinsleben immens betroffen ist.
Eine kleine Übersicht an Hilfsprogrammen oder Bürgschaften, die möglicherweise Vereinen weiterhelfen können, habe ich nachfolgend zusammengestellt. Die Liste ist derzeit nur ein Rechercheergebnis, das keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Falls jemandem weitere Maßnahmen bekannt sind, mit denen Vereinen durch die Corona-Krise geholfen werden soll, so gebt uns gerne eine Rückmeldung!
In Rheinland-Pfalz wurde vor kurzem ein Schutzschild für Vereine in Höhe von 10 Millionen Euro beschlossen. Einzelne Vereine sollen einen Zuschuss von bis zu 12000€ bekommen können. Alle Informationen hierzu werden ab dem 04.05.2020 auf dem Ehrenamtsportal der Landesregierung http://www.wir-tun-was.de/ zu finden sein.
Sehr gute auf unsere Vereine zugeschnittene Leistungen bietet das Förderprogramm in Hessen:
Bei Nachweis einer nicht mehr aus vorhandenen Eigenmitteln (Ansparungen, Rücklagen, Mitgliedsbeiträgen) zu deckenden finanziellen Belastung des Vereins bzw. eines Verbands durch Ausgaben wie z.B. Mieten, Betriebskosten (Wasser, Strom, weitere Nebenkosten), Instandhaltungen, Kosten für bereits in Auftrag gegebene und durch die Pandemie abgesagte Projekte (Storno- und Reisekosten, Ausfallhonorare, Werbung, Sachkosten o.ä.) kann hessischen Vereinen und Verbänden, die nicht von der öffentlichen Hand getragen werden, eine Billigkeitsleistung zur Weiterführung der Vereins- bzw. Verbandsarbeit nach § 53 LHO gewährt werden.
In Bayern können Vereine bzw. non-profit-Organisationen, die „im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe unternehmerisch tätig sind“ auf Unterstützung hoffen:
In Thüringen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen für die gemeinnützigen Thüringer Einrichtungen und Organisationen (z. B. gemeinnützige Vereine, gemeinnützige Gesellschaften, Stiftungen des bürgerlichen Rechts) aus den Bereichen Jugend, Soziales, Kunst und Kultur, Bildung, Sport und Medien:
Die Freie Hansestadt Bremen bietet Landesbürgschaften an:
In Hamburg wird derzeit offenbar leider nur der Bereich Sport unterstützt, aber dennoch wollte ich euch den Link zu dem Programm nicht vorenthalten.:
Bei der KfW wird ein Investitionskredit „Kommunale und Soziale Unternehmen“ angeboten, der aufgrund von Corona um Betriebsmittelfinanzierung erweitert wurde. Da könnte man vllt. Über den Bereich „Kulturpflege“ an die Mittel kommen.
Auch die Zoos spüren die Folgen der Coronakrise. Von dem Aquarienverein SCALARE Münchberg, einem unserer Mitgliedsvereine, erreichte uns diese Nachricht:
„Nicht nur der Handel, Gasthäuser und Hotels haben zur Zeit große finanzielle Probleme. Auch bei den Zoos sieht es genauso schlecht aus. Aus diesem Grunde haben wir vom Aquarienverein Münchberg beschlossen, dem Zoo in Hof eine Geldspende für notwendiges Futter und andere Rechnungen zu überweisen. Unser Aquarienverein Münchberg hat 1000€ gespendet und ich habe dazu noch einmal 200€ privat draufgelegt. Vielleicht gibt es ja noch mehr Spender die durch diese Aktion motiviert werden. Der Zoo Hof oder auch jeder andere Zoo oder Tiergarten würden sich sicherlich darüber freuen.
Manfred Rank
(Vorstand Aquarienverein SCALARE Münchberg)“