Thomas Münch
Bertolt-Brecht-Straße 21
06217 Merseburg
Telefon: +49 (0)3461-3086800
(für Rückrufe bitte hinterlasst eine Festnetznummer)
Mobil: 0157 84328847
E-Mail: vda-vize-organisation@vda-online.de
Bürozeiten
Montag.: 09:00 – 11:00
Mittwoch: 16:00 – 20:00
Freitag: 15:00 – 18:00
Sowie nach Vereinbarung per E-Mail
E. Ulrich Plester
Engelbertweg 6
D – 58285 Gevelsberg
Tel.: +49 2332 82884
E-Mail: support-mv@vda-online.de
· Schulung/Einweisung der Datenpfleger
· Administration
· Erfassen und Spezifikation von neuen Anforderungen
· Technischer Support
· Supportkontakt zur Fa. SEWOBE
Idealer Weise pflegt jeder Verein seine Mitgliederdaten in eigener Verantwortung.
Die Änderungen sind unmittelbar auf allen Ebenen (Verein – Bezirk – Verband) ersichtlich. So ist auch sichergestellt, dass beispielsweise Adressänderungen sofort bekannt sind und somit die nächste vda-aktuell auch nach einem Umzug weiter zugestellt wird.
Ebenso ist nicht zu verachten, dass durch die Aktualisierung der Mailadressen die VDA-Newsletter dann auch die Empfänger weiterhin erreichen.
Für den Zugang zur Pflege der Mitgliederdaten sind vom VDA einige Bedingungen vorgegeben worden:
1. Pro Verein wird ein Datenpfleger kostenfrei eingerichtet. Weitere Zugänge können nur in Ansprache mit dem Präsidium gegen Kostenbeteiligung bereitgestellt werden.
2. Abgabe einer Datenschutzerklärung (DSE).
Sie ist PER POST an den VDA-Datenschutzbeauftragten zu schicken:
Alexander Ratzmann
Ahrenshooperstraße 23
D – 13051 Berlin
E-Mail: vda-datenschutz@vda-online.de
3. Sobald die DSE dort vorliegt, wird mit Ihnen zwecks Online-Einweisung eine Terminabsprache erfolgen. Die Schulung (per Telefon und Internet) benötigt einen Zeitaufwand von ca. 1,5 bis 2 Stunden.
Hierzu ist die Software TEAMVIEWER erforderlich. Diese kann schon vorab unter www.teamviewer.de heruntergeladen und installiert werden.
Von den Vereinen ist sicherzustellen, dass Anschriftenänderungen und neue Vereinsmitglieder umgehend dem Referat beziehungsweise dem zuständigen Datenpfleger mitgeteilt werden. Nur so ist es möglich, vda-aktuell zuzustellen und die Versicherungsleistungen des Verbandes zu gewährleisten, siehe hierzu auch Referat Versicherung.
Bitte verwendet dazu die folgenden Formulare!
Der Verbandsbeitrag berechnet sich nach der tatsächlichen Zahl der Mitglieder des Verbandsmitgliedes, für die keine Befreiung vom Verbandsbeitrag besteht. In der der Berechnung des Verbandsbeitrages zu Grunde liegenden Meldeliste sind ausnahmslos alle Mitglieder des Verbandsmitgliedes aufzuführen.
Die Mitgliedermeldelisten der Verbandsmitglieder müssen bis zum 31.12. des Vorjahres beim zuständigen Bezirk vorliegen. Die Verbandsbeiträge sind an den zuständigen Bezirk abzuführen, der diese bis spätestens zum 15.02. an den Verband weiterleitet. Verbandsmitglieder, die keinem Bezirk angehören, führen den Verbandsbeitrag bis spätestens 15.02. an den Verband ab. Gleiches gilt für die Arbeitskreise.