Information für Halter und Handel

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Die Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit von Salamandern gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2018/320, (EU) 2019/1998 und (EU) 2021/361 wurden nicht verlängert.

Bereits im Herbst 2022 plante die EG, die vorübergehende Maßnahme gemäß (EU) 2021/361 zum Umgang mit Bsal auf EU-Ebene nicht über den 31. Dezember 2022 hinaus zu verlängern. Die EG Entscheidung, diese von Beginn an befristete Maßnahme NICHT zu verlängern, basiert auf den Erfahrungen, dass die Maßnahmen wie Meldepflicht, Quarantäne und Bsal Testung für die Behörden, Halter und den Handel zu aufwändig waren.

Auch wurde diese Entscheidung angesichts der sehr wenigen gemeldeten Bewegungen von Caudata (Schwanzlurche) innerhalb des Europäischen Control and Expert System (TRACES) in den letzten zwei Jahren getroffen. Während dieser Zeit wurde Bsal weder von einem Mitgliedstaat gemeldet, noch wurde Bsal während der Tests in Quarantänen nachgewiesen (d. h. vor der Verbringung innerhalb der EU oder nach dem Eintritt in die Union). Einen großen Einfluss bei der Aussetzung der Maßnahmen hat sicherlich auch die Tatsache, dass führende Fachverbände und Wissenschaftler gemeinsam klare Handlungsempfehlungen zum Import

lebender Amphibien in die EU ausgearbeitet und unterzeichnet haben. Siehe Dokument von Okt. 2020 im Anhang: „Empfehlung zum Import lebender Amphibien in die EU unter besonderer Berücksichtigung von veterinärmedizinischen und epidemiologischen Aspekten“

Diese Entscheidung wurde auch angesichts der sehr wenigen gemeldeten Bewegungen von Caudata innerhalb von TRACES in den letzten zwei Jahren getroffen. Während dieser zwei Jahre wurde Bsal von keinem Mitgliedstaat gemeldet, noch wurde Bsal während der Tests in Quarantänen gefunden (d. h. vor der Verbringung innerhalb der EU oder nach dem Eintritt in die Union).

Auch basiert die Entscheidung darauf, dass führende Fachverbände und Wissenschaftler klare Handlungsempfehlungen zum Import lebender Amphibien in die EU gemeinsam unterzeichnet haben.

Siehe Dokument von Okt. 2020 im Anhang: „Empfehlung zum Import lebender Amphibien in die EU unter besonderer Berücksichtigung von veterinärmedizinischen und epidemiologischen

Aspekten“20 10 08 Empfehlungen zum Import lebender Amphibien in die EU.pdf

Um das Risiko einer Bsal-Verbreitung zu minimieren, empfiehlt die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten außerdem Folgendes:

• Maßnahmen zur Verhinderung der Übertragung gehaltener, infizierter Salamander in Lebensräume wildlebender Tiere, insbesondere in Hotspots und/oder dort, wo Feuersalamander leben

• Überwachung (sowohl bei Wildtieren als auch bei gehaltenen Tieren), Meldungen in ADIS

• Kampagnen zur Sensibilisierung- und Aufklärung über die Gefahren der Übertragung

• Maßnahmen zur Risikominimierung einer Übertragung

• Zusammenarbeit mit Umweltbehörden, NGOs, Bürgern und Interessenvertretern

• amtliche Kontrollen eingehender Sendungen dem Handel innerhalb der EU, als auch aus dem Eingang in die Union

Wenn neue Informationen/Ausbrüche gemeldet werden, könnte die Europäische Kommission erwägen, die Europäische Behörde für Lebens- und Futtermittelsicherheit, Ernährung, Tiergesundheit und Tierschutz sowie Pflanzengesundheit und Pflanzenschutz (EFSA) zu beauftragen, dies neu zu bewerten. Seit Verabschiedung der vorübergehenden Maßnahmen führt die EU in Anhang II der EU AHL Bsal gem. (EU) 2018/1629, unter Kategorie D gem. (EU) 2018/1882. Bsal ist meldepflichtig gem. 3 der Reg.-Nr. (EU) 2020/002.

VDA-Präsident Jens Crueger weist darauf hin, wie wenig die Öffentlichkeit bislang von der Gefahr durch Bsal erfahren hat: „Wir als VDA sehen die präventive Hauptaufgabe im Umgang mit den Chytridpilzen in der Aufklärung der allgemeinen Öffentlichkeit. Der Bsal-Pilz ist längst an verschiedenen Orten in Deutschland verbreitet, daher gilt es, Menschen für ihren Aufenthalt in der Natur wichtige Hinweise zu geben, die verhindern, dass der Pilz von einem Ort zum nächsten getragen wird. Zum Schutz all der Amphibien, die bislang noch keinen Kontakt zum Pilz hatten. Bei Tierseuchen wie der Schweinepest passieren solche Hinweise sehr öffentlichkeitswirksam, bei Bsal haben wir diese sensibilisierende Öffentlichkeitsarbeit bislang leider vermisst.“

Quelle: European Pet Organisation (EPO)

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