Hallo in BW ganz ruhig bleiben.
ein neuer Ratgeber für Vereine ist erschienen und abrufbar unter :
Dort wird anschaulich erklärt wie und was der einzelne Vereinsverantwortliche, und nur der , machen kann und muss !
Der Ratgeber ist allgemein zu gebrauchen da in anderen Bundesländern die gleiche DSGVO gilt.
Hier noch ein § : EU-DSGVO §6 Abs 1 Buchstabe B ( wer es genau wissen will )
gruss
Klaus-Dieter