In einem aktuellen Schreiben vom 18. März 2025 informiert das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) über neue Funde gentechnisch veränderter (gv) Zierfische in Deutschland: „Bei dem aktuellen Fall in Deutschland handelt es sich um mehrere durch Laboranalysen bestätigte gv Trauermantelsalmler in den Farben orange, pink, grün, gelb und gelb-grün, über die das BVL von der für Gentechnik zuständigen Landesbehörde informiert wurde.“ Die Tiere wurden nicht im kommerziellen Fachhandel, sondern in einer privaten Haltung entdeckt. Der Nachweis der genetischen Veränderung erfolgte durch DNA-Analysen (PCR-Technik). Auch in der Vergangenheit waren bereits mehrfach Verdachtsfälle gemeldet worden, wie das BVL erinnert: „Bereits in der Vergangenheit gab es wiederholt Meldungen verschiedener Mitgliedstaaten der EU und auch Verdachtsfälle in Deutschland zu gv Zierfischen im freien Handel.“
Fluoreszierende Farben durch genetische Veränderung
Die betroffenen Zierfische fallen durch ihre ungewöhnlich leuchtenden Farben auf. Diese sind nicht natürlich, sondern genetisch erzeugt: „Die auffällige Färbung beruht auf einer genetischen Veränderung der Tiere, die zur Expression eines oder mehrerer fluoreszierender Proteine führt, so dass mittlerweile eine große Bandbreite an verschiedenen Farben existiert.“ Solche Tiere sind teilweise auf internationalen Märkten, insbesondere außerhalb der EU, seit Jahren bekannt. In der EU jedoch gelten strenge Regularien.
Rechtlicher Rahmen: Klare Verbote in der EU
Das Schreiben des BVL betont deutlich die rechtliche Lage: „In der EU sind die Haltung, die Zucht und der Vertrieb dieser gv Tiere gentechnische Arbeiten, die nur in gentechnischen Anlagen oder nach entsprechender gentechnikrechtlicher Genehmigung für das Inverkehrbringen erlaubt sind.“ Eine solche Genehmigung existiert in der EU jedoch nicht: „In der EU wurden bisher keine Genehmigungen für gentechnisch veränderte Zierfische ausgestellt.“ Das bedeutet im Klartext: Jeder Besitz oder Handel mit diesen Tieren ist illegal – unabhängig davon, ob er gewerblich oder privat erfolgt.
Gefahr durch private Handelsplattformen
Ein besorgniserregender Aspekt des aktuellen Falls ist, dass die Tiere offenbar über den privaten Sektor und nicht über etablierte Fachhändler in Umlauf kamen: „Entdeckt wurden die genannten auffälligen Aquarienfische hierbei nicht im kommerziellen Tierhandel, sondern auf einer privaten Handelsplattform oder im Privatbereich.“ Das unterstreicht die Wichtigkeit, dass sich auch Privatpersonen, Hobbyhalterinnen und kleinere Züchterinnen ihrer Verantwortung bewusst sind. Aufruf zur Information und Aufklärung Das Bundesamt ruft gemeinsam mit dem VDA und dem ZZF dazu auf, die Informationen gezielt weiterzugeben: „Ich rege an, diese Information (erneut) in Ihrem Wirkungsbereich zu streuen.“ Der VDA schließt sich diesem Appell an und fordert alle Verbansmitglieder zur Achtsamkeit auf.
Was tun bei Verdacht?
Wer auf Zierfische mit fluoreszierenden Farben stößt – insbesondere im Privatbereich oder auf Online-Plattformen – sollte genau hinschauen. Besteht ein begründeter Verdacht, empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit den zuständigen Behörden.
Fazit
Verantwortung in der Aquaristik ernst nehmen Die aktuellen Funde zeigen: Auch der Zierfischbereich ist nicht vor illegaler Gentechnik gefeit. Der Fall verdeutlicht, wie wichtig ein gemeinsames und entschlossenes Vorgehen aller Beteiligten ist – von den Behörden über die Fachbetriebe bis hin zu Vereinen und privaten Halter. Der VDA rufen deshalb auf: Kauft keine auffällig fluoreszierenden Fische aus zweifelhaften Quellen. Melden Sie verdächtige Tiere. Klären Sie in Ihren Vereinen über die Rechtslage auf.
Bild: real name: Karol Głąbpl.wiki: Karol007commons: Karol007e-mail: kamikaze007 (at) tlen.pl, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons