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Prüferschulung für § 2 TierSchG Termin 18. bis 20. März 2022 in Fulda

Lesezeit: 2 Minuten

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Fachbereiche Aquaristik §2 und Terraristik §2

Nachdem die Politik die Sachkunde in der Tierhaltung immer mehr fordert, ist es notwendig auch die Schulungen und Prüfungen nach § 2 TierSchG wieder zu beleben und auf breitere Schultern innerhalb Deutschlands zu legen.

Wer kann teilnehmen? Jeder, der Mitglied im VDA oder der DGHT ist und gerne als Ausbilder und Prüfer nach § 2 TierSchG für den VDA oder die DGHT tätig werden möchte und die pädagogischen Fähigkeiten dazu hat, die Seminare nach den Vorgaben der Verbände organisiert und selbst erfolgreich die Prüferschulung absolviert hat.

Die Schulung findet statt:

Freitag 18.03.2022 von 16.00 Uhr – 19.00 Uhr bis

Samstag 19.03.2022 von 9.30 Uhr – 16.00 Uhr

Die Prüfungen erfolgen am:

Sonntag 20.03.2021 von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr

Kosten für die Schulung und Prüfung: 250 Euro

Der Kurs findet nur statt, wenn sich mindestens 10 Teilnehmer anmelden.

Die Schulung findet im Gasthof „Drei Linden“ statt. Hotelbuchungen bitte selbst

vornehmen!

Das Anmeldeformular und alle weiteren Informationen zur Prüferschulung finden Sie hier.

Sollten Sie weitere Fragen zur Anmeldung haben nehmen Sie Kontakt zum Geschäftsführer

der Sachkunde GbR, Dieter Untergasser auf.

Anmeldungen bitte an:

Dieter Untergasser

E-Mail an: Dieter@Untergasser.de

oder per Post:

Schloßstraße 34, 64720 Michelstadt, Telefon 06061 73972

Schon im Kindesalter lernen die Bewohner des Sees das Handwerk des Fischers, um später mit Fang die Familie ernähren zu können.

Wichtig!

Allein eine Teilnahme an den seit drei Jahren stattfindenden Prüferschulungen berechtigt zukünftig VDA/DGHT-Sachkundeschulungen und -prüfungen nach § 2 TierSchG durchzuführen. Bereits eingetragene Prüfer müssen mindestens einmal die Einweisung für das Computersystem besucht haben, müssen aber keine erneute Prüfung ablegen.

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