Datenschutz in einem Verein ohne Datenschutzbeauftragtem.
Hier müssen Formulare für den Daten-Verantwortlichen (Vorsitzender) und dem/den Daten-Verarbeiter/n zwar ausgefüllt werden, müssen aber nur auf Verlangen vorgelegt werden.Es gibt auch noch nicht ein allgemein gültiges amtliches Formular und deshalb empfehle ich das einfache Formular welches ich für den Standardverein entworfen habe.
Ebenso kann man den Datenschutz in die Satzung einbauen (Kostet) oder eine Datenschutzrichtlinie in einer Mitgliederversammlung ab nicken lassen
(gilt dann für alle Mitglieder ohne das man alle schriftlich davon in Kenntnis setzen muss). Eine Verfahrensliste erübrigt sich beim Einsatz des einfachen Formulars. Im Impressum erscheint ja nur der Name des Vorsitzenden und der hat ja seine Zustimmung auf jeden Fall gegeben. Denkt auch an Vereinszeitungen, Schwarze Brett in Vereinsheimen, etc.